10.12.2012 - 4 Haushaltssatzung 2013

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Lüders teilt dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales mit, dass der Teilhaushalt Wohngeld und Wohnungswesen bereits im Verwaltungsausschuss am 03.12.2012 beraten wurde. Aus diesem Grund sind  diese Teilhaushalte nicht in der Vorlage zum Tagesordnungspunkt 4 enthalten.

Das Wort wird an Frau Bansemer übergeben. Da der Beamer im Raum 028 des Rathauses nicht funktioniert, kann Frau Bansemer Ihre Präsentation nicht vorführen. Sie bietet den Ausschussmitgliedern an die Präsentation im Dateiformat an die Fraktionen und bei Bedarf auch als Ausdruck an die einzelnen Ausschussmitglieder zu senden. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales erklärt sich damit einverstanden.

 

Frau Bansemer erläutert anhand des Vorberichtes den Haushalt 2013. Sie teilt mit, dass die Eröffnungsbilanz in den Eckdaten fertig ist. Sie erläutert die Eröffnungsbilanz und erklärt den Ausschussmitgliedern was sich hinter den Begrifflichkeiten der einzelnen Positionen verbirgt.

Herr Dr. Hoot erkundigt sich, woher die offenen Forderungen resultieren und ob die Tendenz steigend ist. Durch Frau Bansemer wird erläutert, dass die offenen Forderungen aus allen Bereichen der Hansestadt Wismar stammen. Als Beispiel werden die Kasseneinnahmereste und die Versicherungen genannt. Die Versicherungen sind Forderungen gegenüber dem Landkreis, da die Hansestadt Wismar diese zunächst für den Landkreis gezahlt hat. Infolge der ständigen Bereinigungen, ist nach aktuellem Stand eine Tendenz zurzeit nicht prüfbar.

In den Haushalt 2013 wurden 4,6 Mio. Euro für Vermögensauseinandersetzungen mit dem Landkreis eingestellt. Sollte es zwischen der Hansestadt Wismar und dem Landkreis Nordwestmecklenburg zu keiner Einigung kommen, wird durch das Land eine Summe per Verwaltungsakt festgesetzt. Ist die Hansestadt Wismar oder der Landkreis Nordwestmecklenburg mit dem Verwaltungsakt nicht einverstanden, können beide Parteien gegen diesen Verwaltungsakt Widerspruch einlegen. Die Hansestadt Wismar hat bereits ein Gutachten erstellen lassen (siehe Protokoll von 21. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales). Frau Lüders berichtet zu diesem Thema, dass der Landkreis Nordwestmecklenburg ein eigenes Gutachten über mögliche Zahlungen anfertigen lässt.

Herr Kothe erkundigt sich, warum sich im Teilhaushalt Wohlfahrtspflege Einsparungen bei der Förderung ergeben. Herr Fröhlich erklärt hierzu, dass im Moment keine genaue Antragshöhe feststeht, da noch nicht alle Träger ihren Antrag auf Förderung eingereicht haben. Eine Antragsfrist gibt es in der Wohlfahrtspflege nicht. Die Verteilung der Förderung zwischen dem Landkreis Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar muss neu geregelt werden. Im Jahr 2013 sollen nur noch die Anträge gefördert werden, die tatsächlich nur in den Bereich Daseinsvorsorge passen.

 

Das Wort wird an Frau Broy übergeben. Sie erläutert die Wirtschaftspläne der Seniorenheime der Hansestadt Wismar. Basis für die Erträge und Aufwendungen bilden die Pflegesätze und Investitionskosten. Durch die Städtebaufördermittel, fallen die Investitionskosten nicht so hoch aus, wie bei Seniorenheimen in freier Trägerschaft. Die Tagespflege soll sich im Jahr 2013 wahrscheinlich noch erhöhen. Frau Nitsch erkundigt sich warum sich die „sonstige Betriebliche Aufwendungen“ beim Haus Friedenshof erhöhen. Frau Broy erläutert, dass umfangreiche Sanierungen an dem Gebäude nötig sind, aber auch neues Inventar (Pflegebetten) benötigt wird.

 

 

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Die Haushaltssatzung 2013 wird mit den Teilhaushalten Förderung der Wohlfahrtspflege und Arbeitsmarktförderung sowie den Wirtschaftsplänen der Seniorenheime der Hansestadt Wismar

durch den Ausschuss für Gesundheit und Soziales empfohlen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen: 7             

Nein Stimmen: 0             

Enthaltungen: 0             

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=312&selfaction=print