26.06.2014 - 17.7 Realisierung der elektronischen Ladung bei der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17.7
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 26.06.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Enrico Schukat
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt zur Absicherung der elektronischen Ladung1, die nunmehr in § 8 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft vorgesehen ist, die Beschaffung der erforderlichen Hardware zur Nutzung des Ratsinformationssystems ALLRIS® für die Mitglieder der Bürgerschaft in ausreichender Anzahl. Hierzu sollen Mobilfunkverträge mit einer Datenflatrate abgeschlossen werden, die mit der Lieferung und Übereignung von 10-Inch Tablets (Bildschirmdiagonale) verbunden sind. Diese Geräte werden den Bürgerschaftsmitglieder für die Nutzung des Systems ALLRIS zur Verfügung gestellt.
Da mit der Beschaffung der Hardware eine Einsparung im Hinblick auf Kosten für Papier, Geräte, Verbrauchsmaterialien und Personal einhergehen soll, ist Voraussetzung zur Beschaffung, dass die Mitglieder der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar mit dem neuen System arbeiten. Daher sollten mindestens aber 90 % der Mitglieder der Bürgerschaft der Vorlage zustimmen und damit ihre Bereitschaft zur „papierlosen Ratsarbeit“ bekunden.
Als Alternative für diejenigen, die keine Hardware zur Verfügung gestellt bekommen möchten und stattdessen ein privates Endgerät (Laptop, Netbook, Tablet) zur Nutzung des Ratsinformationssystems ALLRIS® zu Zwecken der elektronischen Ladung verwenden, kann ein monatlicher pauschalierter Auslagenersatz in Höhe von 5 EUR je Mitglied der Bürgerschaft gezahlt werden (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalverfassung M-V).
Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina, FÜR-WISMAR-Fraktion, stellt folgenden Änderungsantrag.
Der Beschlussvorschlag soll wie folgt geändert werden:
1. Die Bürgerschaft beschließt zur Absicherung der elektronischen Ladung, die nunmehr in § 8 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft vorgesehen ist, die Beschaffung der erforderlichen Hardware und den Abschluss von Mobilfunkverträgen zur Nutzung des Ratsinformationssystems ALLRIS® für die Mitglieder der Bürgerschaft in ausreichender Anzahl.
Der Bedarf wird durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Fraktionen und den Einzelmitgliedern näher bestimmt.
Bürgerschaftsmitglieder, die mit eigener Hardware oder Mobilfunkverträgen ausgestattet sind, erhalten einen angemessenen Auslagenersatz.
2. Die weiteren Abschnitte des Beschlussvorschlages werden gestrichen.
Wortmeldungen: Senator, Herr Wellmann; Herr Box
Der Änderungsantrag der FÜR-WISMAR-Fraktion kommt zur Abstimmung.
– abgelehnt
Die Vorlage VO/2014/0927 kommt zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt zur Absicherung der elektronischen Ladung1, die nunmehr in § 8 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft vorgesehen ist, die Beschaffung der erforderlichen Hardware zur Nutzung des Ratsinformationssystems ALLRIS® für die Mitglieder der Bürgerschaft in ausreichender Anzahl. Hierzu sollen Mobilfunkverträge mit einer Datenflatrate abgeschlossen werden, die mit der Lieferung und Übereignung von 10-Inch Tablets (Bildschirmdiagonale) verbunden sind. Diese Geräte werden den Bürgerschaftsmitglieder für die Nutzung des Systems ALLRIS zur Verfügung gestellt.
Da mit der Beschaffung der Hardware eine Einsparung im Hinblick auf Kosten für Papier, Geräte, Verbrauchsmaterialien und Personal einhergehen soll, ist Voraussetzung zur Beschaffung, dass die Mitglieder der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar mit dem neuen System arbeiten. Daher sollten mindestens aber 90 % der Mitglieder der Bürgerschaft der Vorlage zustimmen und damit ihre Bereitschaft zur „papierlosen Ratsarbeit“ bekunden.
Als Alternative für diejenigen, die keine Hardware zur Verfügung gestellt bekommen möchten und stattdessen ein privates Endgerät (Laptop, Netbook, Tablet) zur Nutzung des Ratsinformationssystems ALLRIS® zu Zwecken der elektronischen Ladung verwenden, kann ein monatlicher pauschalierter Auslagenersatz in Höhe von 5 EUR je Mitglied der Bürgerschaft gezahlt werden (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalverfassung M-V).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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