26.06.2014 - 17.12 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17.12
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 26.06.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Litzner nimmt wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teil.
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von
– Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde
– Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abteilung 4 (Naturschutz, Wasser und Boden)
– Der Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde sowie untere Behörde für Bodendenkmalschutz, Bauamt, Abt. Sanierung und Denkmalschutz
– Stadtwerke Wismar GmbH
– Deutsche Telekom AG
– Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung
– Anna und Klaus Horn
berücksichtigt wurden und
dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von
– Die Landrätin als untere Abfallbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Abfallwirtschaft
– Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abteilung 5 (Immissionsschutz und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft)
– Die Landrätin als untere Naturschutzbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Naturschutz
– Die Landrätin als untere Wasserbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Wasserwirtschaft
– Der Bürgermeister als Straßenbaulastträger Bauamt, Abt. Planung
– Manfred Wahls
teilweise berücksichtigt wurden.
Begründung zur Abwägung siehe Anlage 1
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB mit § 86 Landesbauordnung M-V und der Kommunalverfassung als Satzung (Anlage 2).
- Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“ wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3 und 3a)
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“ nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“ nach Rechtswirksamkeit der im Parallelverfahren aufgestellten 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Änderung in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Erwin-Fischer-Straße“ gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Es erfolgt die Abstimmung zur Vorlage VO/2014/0925.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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