26.06.2014 - 17.8 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17.8
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 26.06.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise der Behörden zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26/92 „Wohngebiet Zierower Weg“, 2. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise von
Landrat als untere Abfallbehörde
Kataster- und Vermessungsamt
Landrat als untere Naturschutzbehörde
berücksichtigt werden.
(Begründung zur Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Anregungen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar nimmt zu Kenntnis, dass während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Bürger keine Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf gegeben wurden.
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 26/92 „Wohngebiet Zierower Weg“, 2. Änderung bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (vgl. Anlage 2)
- Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 26/92 „Wohngebiet Zierower Weg“, 2. Änderung wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (vgl. Anlage 3)
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Einwendern von Anregungen nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
- Der Bebauungsplan Nr. 26/92 „Wohngebiet Zierower Weg“, 2. Änderung wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Er ist nach Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
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