26.06.2014 - 17.8 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise der Behörden zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26/92 „Wohngebiet Zierower Weg“, 2. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise von

              Landrat als untere Abfallbehörde

              Kataster- und Vermessungsamt

              Landrat als untere Naturschutzbehörde

              berücksichtigt werden.

              (Begründung zur Abwägung siehe Anlage 1)

 

              Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich               relevanten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher               Belange geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Anregungen)               entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.

              Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar nimmt zu Kenntnis, dass während der               öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Bürger keine Anregungen oder               Hinweise zum Planentwurf gegeben wurden.

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 26/92 „Wohngebiet Zierower Weg“, 2. Änderung bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (vgl. Anlage 2)

 

  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 26/92 „Wohngebiet Zierower Weg“, 2. Änderung wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (vgl. Anlage 3)

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Einwendern von Anregungen nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 26/92 „Wohngebiet Zierower Weg“, 2. Änderung wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Er ist nach Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Die Vorlage VO/2014/0915 kommt zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

         einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 33

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

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Anlagen zur Vorlage