06.12.2012 - 4 Haushaltssatzung 2012 - Städtebauliches Sonderv...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Sanierungsausschuss
- Datum:
- Do., 06.12.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 Abt. Kämmerei
- Bearbeiter:
- Melanie Hein
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Vorlage zum städtebaulichen Sondermögen der Hansestadt Wismar wird von Frau Bansemer erläutert.
Herr Boldt dankt für die Ausführungen und fragt nach dem Haushaltsplan für das städtische Sondervermögen für 2013. Frau Bansemer erklärt, dass es das Ziel ist, diesen im 1. Quartal ins Verfahren zu geben.
Außerdem möchte Herr Boldt wissen, welche Bedeutung der Kassenkredit für die Maßnahe Lübsche Burg hat.
Frau Bansemer erklärt, dass die DSK bei der Maßname vielfach in finanzielle Vorleistung gehen muss. Da die Mittelabrufe für die Fördermittel nicht zeitnah eingehen, aber die Beauftragung vielfach erfolgen muss, werden diese Leistungen durch den eingeräumten Kassenkredit vorfinanziert.
Derzeitig besteht nach Aussagen der DSK keine Inanspruchnahme dieses Kassenkredites.
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keine weiteren Fragen zu der Vorlage.
Herr Boldt lässt über die Vorlage VO/2012/627 abstimmen:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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