22.05.2014 - 8.1 Eingehen einer Beteiligung durch die Wohnungsba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stimmt der Gründung der Alter Hafen Lotsenhus GmbH mit einem gezeichneten Kapital von 25.000,00 Euro zu.

Gesellschafter dieser Gesellschaft sind die Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar und die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG mit einem Anteil von je 50 % am Stammkapital.

Der beigefügte Gesellschaftsvertrag ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, gibt folgende Änderungen zur Vorlage zu Protokoll.

 

Die Vorlage VO/2014/0866 – Eingehen einer Beteiligung durch die Wohnungsbau-gesellschaft mbH Hansestadt Wismar -

 

wird wie folgt ergänzt:

 

Der Gesellschaftsvertrag wird – aufgrund der Hinweise des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg – Vorpommern vom 14.05.2014 - wie folgt abgeändert:

 

-         In § 8 Absatz 3 Buchstabe c wird das Wort "Bestellung" durch das Wort "Wahl" ersetzt;

-         In § 8 Absatz 3 Buchstabe e wird der Halbsatz nach "die Errichtung, Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen" , der mit ",wobei die Beteiligung ..." beginnt, gestrichen;

-         In § 10 Absatz 10 wird nach Satz 1 eingefügt: "Für deren Unterrichtungspflicht gilt § 71 Absatz 4 Satz 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.";

-         In § 11 Absatz 3 wird am Ende des Satzes 1 eingefügt: ",soweit sich nicht eine Zuständigkeit des Landesrechnungshofes ergibt.";

-         In § 13 wird in Absatz 1 Satz 2 nach dem Wort "Handelsgesetzbuches" eingefügt: "- mit Ausnahme der Regelungen der §§ 286 Absatz 4 und § 288 im Hinblick auf sie Angaben nach § 285 Nummer 9 Buchstabe a und b HGB -...";

-         In § 13 Abs. 4 Satz 2 wird nach den Worten "... den Gesellschaftern..." eingefügt "...sowie der Hansestadt Wismar..."

 

Die angeregte Ergänzung wird wie folgt erläutert.

 

Nachdem die Vorlage erstellt und bereits am 6. Mai im Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe zustimmend vorberaten wurde, wurde die Vorlage nunmehr der Bürgerschaft für deren Sitzung am 22.05.2014 zur Entscheidung vorgelegt.

 

Die Entscheidung der Bürgerschaft über die Errichtung und mittelbare Beteiligung an einem Unternehmen ist nach § 77 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern anzeigepflichtig. Um das Anzeigeverfahren zu beschleunigen wurde die Rechtsaufsichtsbehörde frühzeitig beteiligt, da auf diesem Weg ergänzender Regelungsbedarf in den Entwurf des Gesellschaftsvertrages vor der Beschlussfassung durch die Bürgerschaft mitgeteilt wird. Es wurde durch das Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg - Vorpommern sehr kurzfristig mit Datum vom 14.05.2014 Änderungsbedarf nur insoweit festgestellt, als dass die in der Kommunalverfassung normierten Informations- und Prüfungsrechte weitgehend im Entwurf des Gesellschaftsvertrages deutlicher herauszustellen waren.

 

Um das im Rahmen der Kommunalverfassung durchzuführende Anzeigeverfahren zur Gesellschaftsgründung nicht zu verzögern, möchte ich anraten, die Hinweise des Innenministeriums zu übernehmen und mit zu beschließen.

 

Als Anlage erhalten Sie eine Synopse mit den geänderten Vorschriften des Gesellschaftsvertrages der Alter Hafen Lotsenhus GmbH.

 

 

Es erfolgt die Abstimmung der Vorlage VO/2014/0866.

 

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Abstimmungsergebnis:

         beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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