24.04.2014 - 8.3 Aufwandsentschädigung für die Freiwilligen Feue...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die in der Anlage 1 aufgeführten Entschädigungssätze für die Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Wismar mit Wirkung vom 01. Januar 2014. Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 27. 09.2001, Drucksache Nr. 0470-26/01, aufgehoben.

 

 

Die Vorlage VO/2014/0880 kommt zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

         beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage