13.03.2014 - 5 Haushaltssatzung 2014

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Bansemer erläutert ausführlich die Vorlage.

 

Wie auch in den letzten zwei Jahren ist für die Städtebaulichen Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 des Baugesetzbuches und städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen gemäß § 165 des Baugesetzbuches eine Sonderrechnung zu führen.  Für jede städtebauliche Gesamtmaßnahme ist ein Sondervermögen der Gemeinde zu bilden.

 

Die Hansestadt Wismar hat 4 Gesamtmaßnahmen: Altstadt, Friedenshof, Lübsche Burg und Kagenmarkt. Zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen wurden 3 Maßnahmen an die DSK

Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG als treuhänderischer Sanierungsträger übertragen.

Für die Maßnahme Kagenmarkt ist die GOS – Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH eingesetzt.

 

Für Investitionstätigkeiten sind in der       Altstadt                567,0 TEUR

                                                               Friedenshof             40,9 TEUR

                                                               Lübsche Burg      1.048,6 TEUR

                                                               Kagenmarkt           815,0 TEUR

 

veranschlagt worden.

 

 

So werden für nachfolgende Investitionsmaßnahmen die finanziellen Mittel 2014 eingesetzt:

 

Altstadt

- Bau der Kita, Schweriner Straße                                               27,0 TEUR                                                - DacherneuerungReuterschule, Dahlmannstraße                      100,0 TEUR                                              - Kita,  Mecklenburger Straße                                                   100,0 TEUR

- Grunderwerb                                                                           60,0 TEUR

- Bahnhofsbereich                                                                      90,0 TEUR               

- Bohrstraße /Scheuerstraße Brücke                                          110,0 TEUR                                             - Kita, Mecklenburger Straße 48                                                100,0 TEUR                                            - Mecklenburger Straße                                                              50,0 TEUR

 

Friedenshof

- Wischberg                                                                                40.9 TEUR

 

Lübsche Burg

- Erschließung Planstraße IV                                                      147,9 TEUR

- Pflegeheim                                                                              169,7 TEUR

- Rückbau II. BA Technisches Landesmuseum                              731,0 TEUR

 

Kagenmarkt Ost

- Prof.-Frege-Str.  I. BA                                                              650,0 TEUR

- Prof.-Frege-Str. II. BA                                                                50,0 TEUR

- Freiwillige Feuerwehr                                                               115,0 TEUR                                  

 

Die aufgestellten Haushaltssatzungen und Haushaltspläne der vier städtebaulichen Sondervermögen der Hansestadt Wismar sind entsprechend den gesetzlichen Regelungen der KV  M-V und der GemHVO-Doppik für das Haushaltsjahr 2014 aufgestellt.

 

Die Eröffnungsbilanzen zum 01.01.2012 sind erstellt und durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft worden.

 

 

Herr Boldt dankt Frau Bansemer für ihre Ausführungen und stellt fest, dass auch wie in den letzten zwei Jahren es nach wie vor schwer ist, die Vorlage zu verstehen.

Frau Bansemer stimmt diesem zu und erklärt, dass so lange  es keine neuen Vorschriften gibt, diese Vorlage in dieser Form erstellt werden muss.

 

Herr Innecken möchte wissen,  ob es sich auf Seite 21 bei der Summe 325.000 € um die  Maßnahme St. Marienkirchhof V. BA um den Straßenbau handelt. Dieses wird von Frau Bansemer bestätigt.

 

Herr Boldt fragt, nach dem Minusbetrag von 904.900 EUR auf Seite 6, Pkt. 2c. Er möchte wissen, was sich daraus ergibt. Dieses wird von Frau Bansemer ausführlich erklärt.

 

Nachdem des keine weitere Fragen seitens Ausschussmitglieder zu der Vorlage gibt, lässt Herr Boldt über die Vorlage zum Städtebaulichen Sondervermögen Band III abstimmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Haushaltssatzung 2014, die Wirtschaftspläne 2014 der Eigenbetriebe Seniorenheime der Hansestadt Wismar und Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar, die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen „Altstadt“,  „Friedenshof“,„Lübsche Burg“ und „Kagenmarkt“ und die Wirtschaftspläne 2014 der kommunalen Unternehmen als Anlage zum Haushalt 2014.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Die Vorlage wird ungeändert mehrstimmig beschlossen.

 

Ja-Stimmen:        2             

Nein Stimmen:     0             

Enthaltungen:      3             

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Anlagen zur Vorlage