27.02.2014 - 8.3 Verschmelzung Wohnungsbaugesellschaft mbH der H...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:              

 

I.               Die Bürgerschaft beschließt die Verschmelzung im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens der Sanierungsgesellschaft Hansestadt Wismar mbH als Ganzes auf die Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar.

 

II.               Die Bürgerschaft beschließt,

 

1. auf die Versendung des Verschmelzungsvertrages gem.  § 47 Umwandlungsgesetz (UmwG)

 

2. auf die Auslegung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger für die letzten drei Jahre

 

3. auf die Erstellung eines Verschmelzungsberichtes im Sinne von § 8 Umwandlungsgesetz

 

4. auf die Durchführung einer Verschmelzungsprüfung

 

5. die Gewährung von Geschäftsanteilen nach § 54 Abs. 1 Satz 3 Umwandlungsgesetz 

 

6. auf die Klageerhebung gegen Verschmelzungsbeschlüsse

 

zu verzichten.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Erklärungen in notariell beurkundeter Form abzugeben.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Verschmelzungsvertrag in der als Anlage beigefügten Fassung abzuschließen.

 

 

Herr Domke, FDP-Fraktion, stellt folgende Fragen gemäß § 34 KV M-V.

  1. Welche Kosten hat dieser Vorgang verursacht?
  2. Welche Verluste sind in der Sanierungsgesellschaft über die Jahre aufgelaufen?

 

Wortmeldung: Bürgermeister, Herr Beyer

 

 

Es erfolgt die Abstimmung über die Vorlage.

 

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Abstimmungsergebnis:

         einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage