25.01.2024 - 12.1 Winterdienst in Erschließungsgebieten

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Hansestadt Wismar und den jeweiligen Erschließern geht die Baulast und damit auch die Räumpflicht ("Winterdienst") auf den jeweiligen Erschließer über. Damit bleibt auch der Winterdienst in der Verpflichtung des Erschließungsträgers. Es gibt Hinweise, dass beispielsweise an der "Lübschen Burg Ost" der Winterdienst überhaupt nicht erfolgt. Insbesondere aufgrund der Hanglagen erscheint dies besonders gefährlich, da Straßen teils unpassierbar sind. Besonders die von allen Passanten, Fahrzeugen sowie Rettungs- und Feuerwehrfahrzeugen befahrenen Wegen ist dies eine erhebliche Gefahr für Leib- und Leben.

 

Die CDU-Fraktion bittet deshalb um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Welche Maßnahmen ergreift die Hansestadt Wismar, um von den jeweiligen Erschließungsträgern in Wohngebieten die Sicherung des Winterdienstes sicherzustellen?

 

2. Wird die Hansestadt Wismar Ersatzvornahmen vornehmen und den Erschließungsträgern in Rechnung stellen, wenn diese ihre Verkehrssicherungspflichten nicht erfüllen?

 

3. Erfolgt seitens der Hansestadt Wismar ein Prüfung, wo in Erschließungsgebieten Verkehrssicherungspflichten nicht wahrgenommen werden?

 

Herr Berkhahn beantwortet die Anfrage.

 

Herr Krumpen, Fraktion DIE LINKE., möchte wissen ob die rechtliche Möglichkeit besteht bei diesen Erschließungsgebieten vertraglich festzulegen, dass der Winterdienst dort stattfinden muss, damit auch Rettungswagen dort lang fahren können.

 

Herr Berkhahn sagt zu, dieses zu prüfen.

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