26.10.2023 - 10.1 Verschmelzung der Wismarer Bäder und Sportanlag...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

I. Die Bürgerschaft beschließt die Verschmelzung der Wismarer Bäder und Sportanlagen GmbH als Ganzes auf die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH.

 

II. Die Bürgerschaft beschließt,

  1. auf die Versendung des Verschmelzungsvertrages gemäß § 47 Umwandlungsgesetz,
  2. auf die Auslegung der Jahresabschlüsse sowie der Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger für die letzten drei Geschäftsjahre nach § 49 Abs. 2 Umwandlungsgesetz,
  3. auf die Erstellung eines Verschmelzungsberichtes gemäß § 8 Umwandlungsgesetz,
  4. auf die Durchführung einer Verschmelzungsprüfung gemäß § 48 Umwandlungsgesetz,
  5. auf die Gewährung von Geschäftsanteilen nach § 54 Abs. 1 S. 3 Umwandlungsgesetz und
  6. auf die Klageerhebung gegen Verschmelzungsbeschlüsse

zu verzichten.

 

III. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen, gegebenenfalls notariell zu beurkundenden Beschlüsse zu fassen und Erklärungen abzugeben.

 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

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