10.10.2023 - 5 Verschmelzung der Wismarer Bäder und Sportanlag...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 10.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Claudia Jeske
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Herr Dr. Fanger, Herr Koebe, Herr Hohmann, Herr Born, Herr Helbig
Herr Dr. Fanger führt kurz in die Vorlage ein. Der Kauf der Anteile der Port Service GmbH (ehem. Tochtergesellschaft Seehafen Wismar GmbH) und Umbenennung in die Wismarer Bäder und Sportanlagen GmbH fand aus Kosten- und Zeitgründen statt. Eine Auflösung der WBS GmbH kam, ebenfalls aus Zeitgründen, nicht in Frage. Die Kosten der Abwicklung werden durch die WBS GmbH bzw. die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH bestritten.
Beschluss:
I. Die Bürgerschaft beschließt die Verschmelzung der Wismarer Bäder und Sportanlagen GmbH als Ganzes auf die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH.
II. Die Bürgerschaft beschließt,
- auf die Versendung des Verschmelzungsvertrages gemäß § 47 Umwandlungsgesetz,
- auf die Auslegung der Jahresabschlüsse sowie der Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger für die letzten drei Geschäftsjahre nach § 49 Abs. 2 Umwandlungsgesetz,
- auf die Erstellung eines Verschmelzungsberichtes gemäß § 8 Umwandlungsgesetz,
- auf die Durchführung einer Verschmelzungsprüfung gemäß § 48 Umwandlungsgesetz,
- auf die Gewährung von Geschäftsanteilen nach § 54 Abs. 1 S. 3 Umwandlungsgesetz und
- auf die Klageerhebung gegen Verschmelzungsbeschlüsse
zu verzichten.
III. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen, gegebenenfalls notariell zu beurkundenden Beschlüsse zu fassen und Erklärungen abzugeben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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206,2 kB
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