28.09.2023 - 10.3 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Begründung: Herr Berkhahn

 

Wortmeldung: Herr Tiedke  

Reduzieren

 

Beschluss:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Müggenburg Nord ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
  2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:

     im Norden:  durch den Landgang

im Osten :     durch den Verlauf eines Grabens, ca. 150-200 m östlich der Straße Müggenburg, und durch den Abfallwirtschaftshof des EVB der HWI sowie einer Brachfläche nördlich des Müggenburger Weges

im Süden:  durch den Müggenburger Weg

im Westen: durch eine ca. 200 m breite landwirtschaftlich genutzte Fläche zwischen Müggenburger Weg und Landgang

 (siehe Anlage 2)

  1. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 65. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in ein Sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlage im Bereich Müggenburg Nord
  2. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
  3. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
  4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage