27.07.2023 - 10.2 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung: Herr Berkhahn

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Beschluss:

1.  Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für einen Teilbereich im Quartier zwischen der Friedrich-Techen-Straße, der Straße Am Köppernitztal und der Philipp-Müller-Straße die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung.

 

2. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 87/23 „Wohngebiet Am Hopfengarten – Friedrich-Techen-Straße“

 

3.  Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 87/23 wird wie folgt begrenzt:

im Nordosten:  von der Friedrich-Techen-Straße

im Südosten: von den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung Philipp-Müller-              Straße 31-43

im Südwesten:  von der Straße Am Köppernitztal

im Nordwesten: von den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang des Verbindungsweges zwischen der Friedrich-Techen-Straße und der Straße Am Köppernitztal sowie den seitlichen Grundstücksgrenzen der Bebauung Friedrich-Techen-Straße 12,14 und 16,18 und Am Köppernitztal 22-26

 

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,54 ha.

 

4. Der Beschluss zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

5.  Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

6. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert mit dem Vorhabenträger, der

 Wohnungsgenossenschaft Union Wismar eG, einen Städtebaulichen Vertrag entsprechend Anlage 2d abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

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