04.07.2023 - 6 Letzte Ruhestätte für treue Wegbegleiter - Erri...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Wortmeldungen: Frau Runge, Herr Weinhold, Herr Helbig, Herr Tewes, Herr Koebe, Frau Dr. Sauerbier, Herr Leipholz, Herr Bergmann, Herr Keßler, Herr Manthey, Frau Gutzmann, Herr Glockemann

 

Frau Runge führt in das Thema ein und erläutert die Gründe, warum diese Vorlage im Eigenbetriebsausschuss besprochen wird. Unter anderem könnte dies eventuell zu einer Grundstücksfindung führen.

Herr Weinhold stellt fest, dass ein Grundstück in Park- Nähe passend wäre. Aber auch Grundstücke die aktuell brach liegen und derzeit eher unattraktiv wirken, kämen in Betracht. Außerdem sollte über die Art der Bestattungen abgestimmt werden.

Herr Helbig weist auf die drei Punkte aus dieser Vorlage hin, die es zu beantworten gilt und dass diese in diesem Ausschuss wohl nicht beantwortet werden können. An dieser Stelle sieht er auch den EVB nicht als zuständig an.

Daraufhin erfragt Herr Weinhold die Möglichkeit der Auflistung der Bedingungen und Möglichkeiten durch die anwesenden Mitglieder des Tierschutzbundes.

An dieser Stelle lässt Frau Runge über das Rederecht der Gäste abstimmen. Dieses wird von den Mitgliedern einstimmig beschlossen.

Herr Glockemann fände die Möglichkeit der Erdbestattung und der kremierten Bestattung wünschenswert.

Herr Tewes merkt an, dass es sicherlich Bestimmungen in betreffenden Satzungen dazu gibt. Dies wird von Frau Runge bejaht und Herr Koebe weist an dieser Stelle auf europaweite Bestimmungen hin.

Frau Dr. Sauerbier sieht keinen Bedarf für das Engagement der Stadtverwaltung in dieser Angelegenheit. Es gäbe durchaus Belange mit höherer Priorität. Außerdem hinterfragt sie, ob diese Vorlage bereits in anderen Gremien befürwortet wurde und ob hier und heute darüber anzustimmen ist. Die Verwaltung informiert, dass dies nicht der Fall ist. Die Vorlage wurde vom Verwaltungsausschuss vertagt. Außerdem bekräftigt Herr Leipholz an dieser Stelle, dass auch er hier keine Zuständigkeit des EVB sieht.

Die Frage nach einem Grundstück und die Voraussetzungen müssen durch die Kernverwaltung (Bauamt) geklärt werden, merkt Herr Helbig an. Nun fragt er die Gäste Frau Gutzmann und Frau Kuhn vom Tierschutzbund ob diese als Betreiber eines Kleintierfriedhofes in der Hansestadt in Betracht kommen könnten. Frau Gutzmann bekräftigt ihr Engagement und das ihrer Mitstreiter für das Wohl von lebenden Tieren und den Mangel an Zeit und Kraft für ein solches Vorhaben. Sie empfiehlt als Grundlage weiterer Anstrengungen eine solide Bedarfsermittlung.

Herr Bergmann bekräftigt die Schwierigkeit mit dem Antrag umzugehen und hinterfragt auf welcher Grundlage geprüft werden soll. Herr Koebe erklärt, dass es auf aufgrund von zwei Anfragen an seine Fraktion zu diesem Antrag kam.

Herr Keßler schlägt einen privaten Betreiber vor und regt an den Tierpark eventuell mit einzubeziehen. Herr Koebe bringt an, dass dieser mit einer Abdeckerei zusammenarbeitet.

Auch in Anlehnung an lediglich zwei Anfragen als Grundlage, sieht Herr Helbig hier kein flächendeckendes Problem. Voraussetzung für eine umfassende Bedarfsermittlung sei ein möglicher Betreiber. Es handle sich hier um ein wichtiges Thema aber dennoch spricht Herr Helbig dem Antrag im Namen seiner Fraktion an dieser Stelle eine Ablehnung aus. Herr Weinhold pflichtet dem bei.

Die kommerzielle Betreibung eines Kleintierfriedhofs kann sich Herr Manthey nicht vorstellen aber eine Streuwiese für die Asche von verstorbenen Tieren stellt er sich durchaus unkompliziert vor. Die Zulässigkeit hierfür stellt Herr Tewes in Frage.

Herr Keßler schlägt Herrn Koebe den Erfahrungsaustausch mit dem Kleintierfriedhof in Schwerin/ Pampow vor und Herr Helbig bekräftigt noch einmal die Wirtschaftlichkeit als Voraussetzung für den Betrieb eines Kleintierfriedhofes.

Die Ausschussvorsitzende lässt nicht über den Antrag abstimmen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird gebeten zeitnah zu prüfen, ob die Errichtung eines Kleintierfriedhofes in der Hansestadt Wismar ermöglicht werden kann. Dahingehend sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

     1.)    Welche bau-, umwelt- und ordnungsrechtlichen Bedingungen sind zu erfüllen, um einen Tierfriedhof auf dem Gebiet der Hansestadt Wismar zu errichten?

     2.)    Kann die Hansestadt Wismar ein geeignetes Grundstück für die Errichtung und den Betrieb  eines Kleintierfriedhofes anbieten?

3.)   Ist die Betreibung des Kleintierfriedhofes durch die Hansestadt Wismar möglich?
 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen. Es wurde nicht abgestimmt.

 

Die Gäste vom Tierschutzbund verabschieden sich.

 

 

 

 

 

 

 

 

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=21445&selfaction=print