29.06.2023 - 11.2 Sicherung und Standort des St. Georgen Altars

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Präsident informiert, dass diese Vorlage und die Vorlage VO/2023/4768 – Kostenprüfung St. Georgen Altar, zusammen, zur Diskussion, aufgerufen wird.

 

Herr Toni Brüggert, als Einreicher, modifiziert seinen Antrag wie folgt:

Die Bürgerschaft spricht sich für eine Rückkehr des Hochaltares in die St. Georgen Kirche aus und begrüßt alle Maßnahmen seiner Erhaltung.

Der Standort in der St. Georgen Kirche soll so gewählt werden, dass andere, insbesondere kulturelle Nutzungen nicht verhindert oder beeinträchtigt werden.

Der Bürgermeister wird gebeten, in einer tiefergehenden Prüfung die Kosten für die erforderliche klimageregelte Einhausung zu ermitteln und für den Standort St. Georgen sowie vergleichsweise für St. Nikolai darzulegen. Weiterhin sind Gespräche mit dem Förderkreis St. Georgen zur Finanzierung oder Kostenbeteiligung der Variantenprüfung zu führen und weitere Fördermöglichkeiten zu prüfen.

 

Herr Tiedke, SPD-Fraktion, stellt folgenden Änderungsantrag:

1. Die Bürgerschaft spricht sich für einen ergebnisoffenen Variantenvergleich zum zukünftigen Verbleib des Georgenaltars, zwischen der Nikolaikirche und St. Georgen aus und begrüßt alle Maßnahmen zu seiner Erhaltung.

2. Der zukünftige Standort des Altars soll so gewählt werden, dass andere, insbesondere kulturelle Nutzungen nicht verhindert oder beeinträchtigt werden.

3. Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, wie die Kosten, die gem. BA/2023/4768-01 voraussichtlich anfallen werden in den kommenden Haushalten verankert werden können.

 

Wortmeldungen: Herr Beyer, Herr Krumpen, Herr Toni Brüggert, Herr Domke, Herr Beyer

 

Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD.

- beschlossen

 

Der Änderungsantrag der SPD wird zum eigentlichen Antrag und lautet:

 

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Beschluss

1. Die Bürgerschaft spricht sich für einen ergebnisoffenen Variantenvergleich zum zukünftigen Verbleib des Georgenaltars, zwischen der Nikolaikirche und St. Georgen aus und begrüßt alle Maßnahmen zu seiner Erhaltung.

2. Der zukünftige Standort des Altars soll so gewählt werden, dass andere, insbesondere kulturelle Nutzungen nicht verhindert oder beeinträchtigt werden.

3. Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, wie die Kosten, die gem. BA/2023/4768-01 voraussichtlich anfallen werden in den kommenden Haushalten verankert werden können.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen