29.06.2023 - 10.3 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Begründung: Herr Berkhahn

 

Wortmeldungen: Herr Krumpen, Herr Tilsen, Herr Berkhahn, Frau Seidenberg, Herr Berkhahn, Herr Tom Brüggert, Herr Domke, Herr Krumpen, Herr Beyer, Herr Tiedke, Herr Sieg, Herr Berkhahn, Herr Tilsen, Herr Berkhahn, Herr Krumpen, Herr Beyer

 

Reduzieren

Beschluss:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 9. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 03/90 „Friedenshof II / 6. BA“, um für den Teilbereich GEE (Norma-Grundstück) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Vergrößerung der Verkaufsraumfläche zu schaffen.

Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ durchgeführt.

 

2. Der Bereich der Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Nordosten: durch die Straße Eulenbaum

im Südosten: durch die Philipp-Müller-Straße

im Südwesten: durch die Tierparkpromenade

im Nordwesten: durch den Geh- und Radweg Mäusegang

(siehe Anlage 1)

 

3. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/90 „Friedenshof II / 6.BA“.

 

4. Der Beschluss zur Aufstellung der 9. Änderung zum Bebauungsplan ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 9. Änderung zum Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.

 

5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige TÖB-Beteiligung) kann gemäß § 13a (2) BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Pkt. 1 BauGB abgesehen werden. In diesem Fall ist bei der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

7. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 03/90, 9. Änderung entsprechend Anlage 2 mit der MGR II. Grundstücksgesellschaft Wismar GmbH &Co. KG, Manfred-Roth-Straße 7, 90766 Fürth zu schließen.
 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=21393&selfaction=print