19.12.2013 - 8.3 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Gemäß § 10 der Betriebssatzung der Seniorenheime der Hansestadt Wismar beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresabschlusses bzw. den Ausgleich des Jahresverlustes sowie die Entlastung der Betriebsleiterin.

 

Die Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2012 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Baltic Audit GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kiel

durchgeführt und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abgeschlossen.

Nach § 20 Eigenbetriebsverordung (Eig-VO M-V) umfasst der Jahresabschluss

  1. Bilanz
  2. Gewinn- und Verlustrechnung
  3. den Anhang
  4. den Lagebericht.

 

Das Geschäftsjahr 2012 weist eine Jahresüberschuss in Höhe von                             € 228.401,27

auf.

Die Einstellung in die Gewinnrücklage wird wie folgt vorgenommen.

Einstellung in die Rücklage für steuerbegünstigte satzungsmäßige

Zwecke § 58 Nr. 6 AO (zweckgebundene Rücklage)                                                        € 232.580,64

Einstellung in die freie Rücklage § 58 Nr. 7a AO                                                        €   46.700,00

Entnahme aus Rücklagen                                                                                                  €   50.879,37

 

Das Ergebnis resultiert aus der Realisierung sonstiger Erträge und der nicht verwendeten Investitionsmittel.

 

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

         beschlossen