23.02.2023 - 12.2 Barrierefreiheit von Ampelkreuzungen in Wismar

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

Ampelkreuzungen stellen für Menschen mit Beeinträchtigungen oftmals eine Gefahr dar. Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

1.   Anforderungstaster an Ampeln sind für Blinde elementar für deren Orientierung im Raum. Durch die Vibration der Anforderungstaster verdrehen sich die angebrachten Richtungspfeile leicht von selbst. In welchen Intervallen kontrolliert die Verwaltung die Richtungspfeile auf deren korrekte Ausrichtung?

2.   Wie erfolgt die Überprüfung der Anforderungstaster bei Ampelanlagen, bei denen die Zuständigkeit beim Land liegt? So sind bei zwei Anforderungstastern an der Kreuzung Dr.-Leber-Str./Hochbrücke zwei Pfeile falsch ausgerichtet und leiten ortsunkundige Sehbehinderte in die Irre.

3.       In welchen Intervallen prüft und reinigt die Verwaltung die Anforderungstaster auf Funktionsfähigkeit und insbesondere auch auf angeklebte Kaugummis und anderen Müll, welcher die Taster für Blinde unbrauchbar macht?

4.   Können die Mitarbeiter:innen des Ordnungsamtes die Taster im Rahmen ihrer täglichen Rundgänge kontrollieren?

5.   In Wismar gibt es eine Vielzahl von Modellen an Anforderungstastern. Wie sieht der Standard für Anforderungstaster in Wismar aus?

6.   Ist geplant, dass alle Anforderungstaster an allen Ampelkreuzungen harmonisiert werden? Wenn ja, bis wann?

7.   Warum wird die normativ geforderte Geräuschabstrahlung der Akustiksignale von 5 m an einem Großteil der Ampelkreuzungen nicht eingehalten?

8.   Eine Akustikanlage an der Kreuzung Bgm.-Haupt-Str/Johannes-R.-Becher Straße fehlt vollständig. Wann wird die Nachrüstung erfolgen?

9.   Warum gibt es kein Blindenleitsystem in der Ulmenstraße/Lübschen Straße hin zur Bushaltestelle „Ulmenstraße“?

10. Unter welchen Bedingungen können Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) am Kreisel Lübsches Tor eingerichtet werden?

11. Wann erfolgt die behindertengerechte Modernisierung von Kreuzungen? (z. B. Fischerreihe/Ulmenstraße/Am Hafen/Schiffbauerdamm (hier auch Optimierung der Abstände der Signalanlagen) und an Dr.-Leber-Str./Hochbrücke)

12. Kann die Ampelanlage Lübsche Straße/ Holzdamm auf die Höhe Köppernitz verlegt werden, was zu vielfältigen Effekten führen würde? (Übergang Netto/ Entlastung des südlichen Rad- und Gehwegs an der Lübschen Straße zwischen Lübschen Tor und Köppernitz)?

13. Wie viele Rückmeldungen gibt es bezüglich der Fußgängerquerungen an Ampelkreuzungen jährlich?

Diese Anfrage wird von Herrn Beyer schriftlich beantwortet.

 

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