08.08.2022 - 5 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Groth stellt die Vorlage vor und erläutert die Ziele und Zwecke des Aufstellungsbeschlusses.

 

Anschließend erhalten Herr Folkerts und Frau Wiencke vom Büro Angelis & Partner das Wort und stellen ausführlich ihr Konzept vor.

 

Danach berichtet Herr Meyer, dass er von den Grundstückseigentümern Fam. Sell / Fam. Sommer gebeten wurde, Teile ihrer im B-Plan befindlichen Grundstücksflächen zu vermarkten und es 5 Kaufinteressenten dafür gab.              Da es zwei Grundstückseigentümer und somit eine Grundstücksüberschneidung gibt, geht die Interessenslage nach Ansicht von Herrn Meyer teilweise auseinander. Herr Groth betont, dass das vorgestellte Konzept eine Ideenskizze für den künftigen B-Plan ist und heute erstmal der Aufstellungsbeschluss auf der Tagesordnung steht.

 

Wortmeldungen: : Herr Rakow, Herr Dr. Schubach, Herr Kargel Herr Krumpen.   

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Beschluss:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 49/97 „Mischgebiet Schweriner Straße/Westfriedhof“ das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung durchzuführen.

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49/97 erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung.

Der Bereich der 1. Änderung erhält die Bezeichnung „Wohngebiet Schweriner Straße/Westfriedhof“.

 

2. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49/97 wird wie folgt begrenzt:

im Norden: von der kleinen Bürgermeister-Haupt-Straße 

im Osten: von einer Linie im Abstand von ca. 70 110 m westlich der Schweriner Straße

im Süden: vom Westfriedhof und dem Umspannwerk Ossietzkyallee

im Westen: von der westlichen Begrenzung der Ossietzkyallee

(Lageplan siehe Anlage 1)

 

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 4,3 ha.

 

3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

5. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert mit der Vorhabenträgerin den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 49/97, 1. Änderung entsprechend Anlage 3 abzuschließen.
 

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Abstimmungsergebnis:

- einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9

 

Nein-Stimmen:0

 

Enthaltungen: 0

 

 

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Anlagen zur Vorlage