02.12.2013 - 6 Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Wismar
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Mo., 02.12.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10.4 Abt. Informationstechnik (IT)
- Bearbeiter:
- Anja Sauck
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Herr Wellmann, Herr Bojahr, Frau Sauck, Frau Davids
Die Verwaltung führte in die Vorlage ein. Nach dem Vortrag erfolgt die Diskussion.
In der Diskussion wurde deutlich, dass sich für die Ausschussmitglieder insbesondere die Gebühr für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis problematisch darstellt (Ziffer 6.4.2 des Gebührentarifs, 23,00 €). Es wurde diskutiert, ob nicht eine Gebührenbefreiung in § 6 Abs. 3 der Verwaltungsgebührensatzung aufgenommen werden kann. Die Mitglieder konnten nicht nachvollziehen, warum die Kirche und Religionsgemeinschaften von Gebühren befreit sind, hingegen Parteien aber nicht. Hierin wird eine (nicht gerechtfertigte) Ungleichbehandlung gesehen.
Eine weitere Frage wurde gestellt zu folgendem Thema:
– Wer entscheidet über die Höhe der Gebühren?
Die Frage wurde von der Verwaltung beantwortet.
Weitere Fragen wurden nicht gestellt. Herr Schönbohm ließ über die Vorlage abstimmen.
Empfehlung:
Dem Entwurf der Verwaltungsgebührensatzung wird einstimmig zugestimmt unter der Maßgabe, dass eine Gebührenbefreiung für Parteien mit aufgenommen wird (Ergänzung in § 6 Abs. 3) oder, falls dies nicht möglich sei, die Gebührenbefreiung für Kirchen und Religionsgemeinschaften (§ 6 Abs. 3 Nr. 3) gestrichen wird.
Abstimmungsergebnis:
mit Änderung einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 8
Nein Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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58 kB
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2
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(wie Dokument)
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51,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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50,9 kB
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