28.04.2022 - 11.3 Kulturförderung 202...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die bestehende Fördervereinbarung (VO/2016/1834) zwischen der Hansestadt Wismar und der „Eisenbahnfreunde Wismar e.V.“ wird unter Ziffer 2 Absatz 2 wie folgt neu gefasst:

Die Hansestadt Wismar fördert den anfallenden Erbbauzins für die Fläche des Lokschuppens. Die Hansestadt Wismar fördert die Refinanzierung der einmaligen  Kosten, die durch den Abschluss des Erbbaurechtsvertrags entstehen.

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=19003&selfaction=print