04.04.2022 - 9 Kulturförderung 202...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortmeldungen: Herr Prof. Winkler, Herr Fröhlich, Herr Maue, Frau Hagemann

 

Herr Fröhlich führt in die Vorlage ein.

Er informiert über die Gründe zur Änderung der Vorlage. In der Höhe des Erbbauzinses hat es eine Kostensteigerung gegeben. Diese soll angepasst werden. Der erneute Beschluss ergibt sich aufgrund des vorliegenden Beschlusses der Bürgerschaft.

 

Herr Maue macht auf den anstehenden Verkauf des Bahnhofsgeländes aufmerksam.

Frau Hagemann ist aufgefallen, dass die Vorlagen unter dem TOP 10 und TOP 11 eine andere Gestaltung zur Erstattung von Erbbauzins aufweisen.

 

Die Beantwortung erfolgt von Herrn Fröhlich.

 

Herr Prof. Winkler stellt keine weiteren Wortmeldungen fest.

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

 

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Beschluss:
 

Die bestehende Fördervereinbarung (VO/2016/1834) zwischen der Hansestadt Wismar und der „Eisenbahnfreunde Wismar e.V.“ wird unter Ziffer 2 Absatz 2 wie folgt neu gefasst:

Die Hansestadt Wismar fördert den anfallenden Erbbauzins für die Fläche des Lokschuppens. Die Hansestadt Wismar fördert die Refinanzierung der einmaligen  Kosten, die durch den Abschluss des Erbbaurechtsvertrags entstehen.

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=18910&selfaction=print