08.03.2022 - 5 Einführung einer Benutzungs- und Entgeltordnung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortmeldungen: Herr Helbig, Herr Sieg, Herr Hohmann, Herr Ortland, Herr Dr. Fanger

 

Herr Dr. Fanger führt in die Vorlage ein. Die Anschlussbahnlange der Hansestadt Wismar umfasst eine Länge von 4.822 m Gleisen (einschließlich Weichen, Leit- und Sicherungstechnik).

Das im Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld geplante Leimwerk hrt zukünftig zu einer Erhöhung der Gütermengen, die eine Erweiterung der Gleise erforderlich machen. Die städtischen Gleise sollen um 1.172 m auf 6.054 m erweitert werden.

 

Herr Dr. Fanger erläutert den Ausschussmitgliedern die Kalkulation für die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Gleisanlagen der Hansestadt Wismar. Ziel ist es, eine 100 %-ige Kostendeckung zu erreichen.

 

r die Umsetzung der Benutzungs- und Entgeltordnung ist die Bildung eines Betriebes gewerblicher Art erforderlich, da die geplanten Erträge den Grenzwert von 35.000 € übersteigen. Der Produktplan der Hansestadt Wismar wird hierfür um das Produkt: 57104 „BgA Gleisanlagen“ ergänzt.

 

 

 

Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, dass im nächsten Jahr über die Umsetzung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Gleisanlagen dahingehend informiert wird, ob

 

        in 2022 die geplante Kostendeckung erreicht wurde

        eine Anpassung der Kalkulation und der Entgelte erforderlich ist.

 

 

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Beschluss:

 

Die rgerschaft beschließt

-       die als Anlage beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die städtischen Gleisanlagen einzuführen und

-       den in der Folge entstehenden Betrieb gewerblicher Art (BgA) in einem neuen Produkt 57104 „BgA Gleisanlagen“ im Haushalt abzubilden.

 

 

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Abstimmungsergebnis: beschlossen

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=18752&selfaction=print