08.03.2022 - 5 Einführung einer Benutzungs- und Entgeltordnung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 08.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Dr. Henrik Fanger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Herr Helbig, Herr Sieg, Herr Hohmann, Herr Ortland, Herr Dr. Fanger
Herr Dr. Fanger führt in die Vorlage ein. Die Anschlussbahnlange der Hansestadt Wismar umfasst eine Länge von 4.822 m Gleisen (einschließlich Weichen, Leit- und Sicherungstechnik).
Das im Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld geplante Leimwerk führt zukünftig zu einer Erhöhung der Gütermengen, die eine Erweiterung der Gleise erforderlich machen. Die städtischen Gleise sollen um 1.172 m auf 6.054 m erweitert werden.
Herr Dr. Fanger erläutert den Ausschussmitgliedern die Kalkulation für die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Gleisanlagen der Hansestadt Wismar. Ziel ist es, eine 100 %-ige Kostendeckung zu erreichen.
Für die Umsetzung der Benutzungs- und Entgeltordnung ist die Bildung eines Betriebes gewerblicher Art erforderlich, da die geplanten Erträge den Grenzwert von 35.000 € übersteigen. Der Produktplan der Hansestadt Wismar wird hierfür um das Produkt: 57104 „BgA Gleisanlagen“ ergänzt.
Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, dass im nächsten Jahr über die Umsetzung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Gleisanlagen dahingehend informiert wird, ob
in 2022 die geplante Kostendeckung erreicht wurde
eine Anpassung der Kalkulation und der Entgelte erforderlich ist.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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45,1 kB
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47,5 kB
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465,1 kB
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1 MB
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