25.11.2021 - 13.5 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung: Herr Berkhahn

 

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Beschluss:

1.  Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den Bereich Philipp-Müller-Straße 65 einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 81/21 „Wohngebiet Philipp-Müller-Straße - Am Wischberg“.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81/21 erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung.

 

2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 81/21 wird wie folgt begrenzt:

im Norden:  von der Parkanlage Wischberg

im Osten:  von der Philipp-Müller-Straße

im Süden: vom Wohn- und Sondergebiet Am Alten- und Pflegeheim Friedenshof/ Köppernitztal (Bebauungsplan Nr. 43/96)

im Osten: von der Parkanlage Köppernitztal/ Bolzplatz

(Lageplan siehe Anlage 1)

 

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 0,9 ha.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 81/21 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

4.  Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

5. Der Bürgermeister wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar mit der Eigentümerin der Grundstücke im Plangebiet den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 81/21 entsprechend Anlage 3 abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=18163&selfaction=print