25.11.2021 - 13.5 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.5
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 25.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den Bereich Philipp-Müller-Straße 65 einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 81/21 „Wohngebiet Philipp-Müller-Straße - Am Wischberg“.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81/21 erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung.
2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 81/21 wird wie folgt begrenzt:
im Norden: von der Parkanlage Wischberg
im Osten: von der Philipp-Müller-Straße
im Süden: vom Wohn- und Sondergebiet Am Alten- und Pflegeheim Friedenshof/ Köppernitztal (Bebauungsplan Nr. 43/96)
im Osten: von der Parkanlage Köppernitztal/ Bolzplatz
(Lageplan siehe Anlage 1)
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 0,9 ha.
3. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 81/21 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB ist von der Verwaltung durchzuführen.
5. Der Bürgermeister wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar mit der Eigentümerin der Grundstücke im Plangebiet den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 81/21 entsprechend Anlage 3 abzuschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
853,1 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
495,8 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
696,1 kB
|