24.10.2013 - 11.1 1. Anfrage - Verlorener Rechtsstreit um Herausg...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 24.09.2013 die Berufung der Hansestadt

Wismar gegen das Urteil des Landgerichtes Berlin vom 22.02.2013 zurückgewiesen. Damit

ist die Hansestadt Wismar mit der Klage auf Herausgabe der Papagojenkette und der

anschließenden Berufung im Ergebnis gescheitert.

Mit Antrag vom 31.05.2012 hat die FDP-Fraktion zusammen mit der Bürgerfraktion

beantragt, den Rechtsstreit zur Vermeidung weiterer Kosten und zur unbelasteten Sicherung

des Kulturgutes für die Bürger der Hansestadt Wismar und der Öffentlichkeit einvernehmlich

zu beenden.

Der Antrag wurde in der 34. Sitzung der Bürgerschaft mehrheitlich abgelehnt.

 

Da das Gerichtsverfahren nun abgeschlossen ist, ergeben sich folgende Fragen:

 

Fragen:

 

1. Welche Kosten hat und hatte die Hansestadt Wismar aufgrund der abgewiesenen

Klage insgesamt zu tragen? Sind nach der Antwort auf die Anfrage der FDP-Fraktion vom

24.06.2013 noch weitere Kosten hinzugekommen?

 

2. Sind die Mittel im Haushalt 2013 eingestellt, wenn ja wo?

 

3. Wie beabsichtigt die Verwaltungsspitze, sich nunmehr mit der Besitzerin der

Papagojenkette zu verständigen, um dieses Symbol der Kaufmannstradition in Wismar

auszustellen?
 

4. Wie wird die Verwaltungsspitze die rechtmäßige Besitzerin der Papagojenkette

öffentlich rehabilitieren?
 

5. Worauf stützt die Verwaltung der Hansestadt Wismar die im Bericht/Antwort vom

07.10.2013 geäußerte Rechtsauffassung, das Kammergericht hätte sich dem Landgericht

angeschlossen, welches eine Feststellung getroffen hätte, die Hansestadt Wismar sei

rechtmäßige Eigentümerin der Papagojenkette geworden?
 

6. Worauf stützt die Verwaltung der Hansestadt Wismar die im Bericht/Antwort vom

07.10.2013 geäußerte Rechtsauffassung, das Kammergericht käme zu einer anderen

Beurteilung des Einsetzens der Verjährungsfrist als das Landgericht?
 

7. Worauf stützt die Verwaltung der Hansestadt Wismar die im Bericht/Antwort vom

07.10.2013 geäußerte Rechtsauffassung, dass die Zuordnung der Kette an die Hansestadt

Wismar nach dem VZOG mit einem Rechtsmangel behaftet war, wenn die Zuordnung ganz

ausdrücklich „vorbehaltlich privater Rechte Dritter“ erfolgte?

 

Der Senator, Herr Wellmann, beantwortet die Anfrage.

 

 

Herr Ballentin verlässt um 19.48 Uhr die Sitzung.

 

 

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