13.10.2021 - 6 Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Wismar

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Wortmeldungen: Frau Schaller-Uhl, Herr Brüggert, Herr Fuhrwerk

 

Frau Schaller-Uhl führt kurz zur Gebührensatzung und Kalkulation aus. Herr Brüggert erfragt, warum die Trauerhaller in Feierhalle umbenannt wurde und welche Kosten von Räumlichkeiten anteilig bei den Feierlichkeiten am Grab enthalten sind.

 

Frau Schaller-Uhl erläutert wie folgt: Da die Feierhalle auch für andere Festivitäten genutzt wird, ist der Begriff „Trauerhalle“ nicht zutreffend. Die Räumlichkeiten müssen bei den Feierlichkeiten am Grab immer vorgehalten werden, somit ist ein Kostenanteil einkalkuliert.

 

Herrn Fuhrwerk interessiert, welche Kosten in den Gerichtskosten enthalten sind. Hierbei handelt es sich z. B. um Baumgutachterkosten und/oder Konzeptkosten, so erläutert Frau Schaller-Uhl.

 

 

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Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt die in der Anlage 1 beigefügten Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Wismar.

 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

3

 

 

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Anlagen zur Vorlage