24.10.2013 - 10.3 Anwendung der Entschädigungsverordnung M-V / Ei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.3
- Zusätze:
- SPD-Fraktion
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 24.10.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- SPD-Fraktion
- Bearbeiter:
- Fraktion SPD-Fraktion
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschlussvorschlag:
Die Hauptsatzung der Hansestadt Wismar ist so zu verändern, dass die Höchstsätze aus der neuen Entschädigungsverordnung M-V mit deren Veröffentlichung zur Anwendung kommen.
Zur Einhaltung der geplanten Haushaltsmittel ist die Anzahl der Sitzungen der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse durch Veränderung des Sitzungsrhythmus zu verringern.
Wortmeldungen: Frau Hagemann; Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina; Herr Domke; Herr Litzner;
Senator, Herr Wellmann; Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina; Herr Litzner
Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, übergibt die Leitung der Sitzung
an die 2. Stellvertreterin des Präsidenten der Bürgerschaft, Frau Hagemann.
Wortmeldungen: Herr Dr. Zielenkiewitz; Herr Dr. Eigendorf
Herr Domke, FDP-Fraktion, stellt folgenden Änderungsantrag.
Im Beschlussvorschlag wird der 2. Satz gestrichen.
Weitere Wortmeldungen: Bürgermeister, Herr Beyer; Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina
Die 2. Stellvertreterin des Präsidenten der Bürgerschaft, Frau Hagemann, erläutert das Prozedere zur Abstimmung. Es gibt keinen Widerspruch seitens der Mitglieder der Bürgerschaft.
Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion kommt zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Die Hauptsatzung der Hansestadt Wismar ist so zu verändern, dass die Höchstsätze aus der neuen Entschädigungsverordnung M-V mit deren Veröffentlichung zur Anwendung kommen.
- abgelehnt
Die Vorlage VO/2013/0780 kommt zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Die Hauptsatzung der Hansestadt Wismar ist so zu verändern, dass die Höchstsätze aus der neuen Entschädigungsverordnung M-V mit deren Veröffentlichung zur Anwendung kommen.
Zur Einhaltung der geplanten Haushaltsmittel ist die Anzahl der Sitzungen der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse durch Veränderung des Sitzungsrhythmus zu verringern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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81,2 kB
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