24.10.2013 - 10.3 Anwendung der Entschädigungsverordnung M-V / Ei...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlussvorschlag:

Die Hauptsatzung der Hansestadt Wismar ist so zu verändern, dass die Höchstsätze aus der neuen Entschädigungsverordnung M-V mit deren Veröffentlichung zur Anwendung kommen.

Zur Einhaltung der geplanten Haushaltsmittel ist die Anzahl der Sitzungen der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse durch Veränderung des Sitzungsrhythmus zu verringern.

 

 

Wortmeldungen: Frau Hagemann; Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina; Herr Domke; Herr Litzner;

                                Senator, Herr Wellmann; Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina; Herr Litzner

 

 

Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, übergibt die Leitung der Sitzung

an die 2. Stellvertreterin des Präsidenten der Bürgerschaft, Frau Hagemann.

 

 

Wortmeldungen: Herr Dr. Zielenkiewitz; Herr Dr. Eigendorf

 

Herr Domke, FDP-Fraktion, stellt folgenden Änderungsantrag.

Im Beschlussvorschlag wird der 2. Satz gestrichen.

 

Weitere Wortmeldungen: Bürgermeister, Herr Beyer; Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina

 

Die 2. Stellvertreterin des Präsidenten der Bürgerschaft, Frau Hagemann, erläutert das Prozedere zur Abstimmung. Es gibt keinen Widerspruch seitens der Mitglieder der Bürgerschaft.

 

 

Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion kommt zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Die Hauptsatzung der Hansestadt Wismar ist so zu verändern, dass die Höchstsätze aus der neuen Entschädigungsverordnung M-V mit deren Veröffentlichung zur Anwendung kommen.

- abgelehnt
 


Die Vorlage VO/2013/0780 kommt zur Abstimmung.

Beschlussvorschlag:

Die Hauptsatzung der Hansestadt Wismar ist so zu verändern, dass die Höchstsätze aus der neuen Entschädigungsverordnung M-V mit deren Veröffentlichung zur Anwendung kommen.

Zur Einhaltung der geplanten Haushaltsmittel ist die Anzahl der Sitzungen der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse durch Veränderung des Sitzungsrhythmus zu verringern.

 

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Abstimmungsergebnis:

- abgelehnt

 

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Anlagen

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