11.10.2021 - 10 Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 11.10.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen:
Frau Prante beginnt mit ihren Ausführungen zur Vorlage.
Der Städtebauliche Rahmenplan Wismar Ost ist als informelle Planung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar am 24.08.2008 beschlossen worden.
Er besteht aus zwei Teilen:
- Wohnkomplexe Rabenstraße/Poeler Straße/Kagenmarkt und
- Wohnkomplexe Rostocker Straße/Flöter Weg/Platter Kamp.
Basierend auf den im Jahre 2008 beschossenen Städtebaulichen Rahmenplan wurde für den Bereich Wohnkomplex Rabenstraße/Poeler Straße/Kagenmarkt z. B. auch der Bebauungsplan Nr. 76/09 „Stadtteilzentraum Kagenmarkt erstellt und erfolgreich umgesetzt.
Aufgrund der aktuellen Planungen des Straßenbauamtes Schwerin für die Hochbrücke als Teil der Landesstraße entsteht für den Bereich Rostocker Straße/Platter Kamp eine neue Situation. Daher ist die Fortschreibung des Rahmenplanes in diesem Bereich erforderlich.
Frau Domschat-Jahnke ergänzt, dass parallel zum Planfeststellungsverfahren Hochbrücke eine Erarbeitung der Fortschreibung dieses Städtebaulichen Rahmenplanes vorgeschlagen wird. Die Anbindung der Hochbrücke und der Rostocker Straße an die Dr.-Leber-Straße/Kanalstraße bzw. Bauhofstraße/Dr.-Leber-Straße werden Bestandteil der Rahmenplanung. Hier ist der Bereich entsprechend zu erweitern.
Die Flächen bzw. Grundstücke zwischen der Bahnlinie und dem geschützten Gewässer „Mühlenteich“ mit Ausnahme der öffentlichen Verkehrsflächen Platter Kamp und Schwanenweg befinden sich im Privateigentum. Weiter ist bei der Planung im unmittelbaren Nahbereich des Mühlenteiches der Gewässerschutzstreifen von 50 m laut Naturschutzgesetz zu beachten.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Reimann verweist Frau Domschat-Jahnke auf das seit fast 20 Jahren bestehende Stadtentwicklungskonzept (ISEK); hier erfolgte die 3. Fortschreibung im Jahre 2019. Darin ist der Bereich östlich der Bahnanlagen weiterhin als städtebaulicher Missstand erwähnt sowie die notwendige Entwicklung als Ziel dargestellt.
Herr Senator Berkhahn informiert auf Nachfrage, dass Gespräche mit dem Investor Herrn Dr. Röhr bereits stattgefunden haben. Ebenfalls wird seitens der Verwaltung bekräftigt, dass sowohl oberhalb als auch unterhalb der Hochbrücke Radwege notwendig sind und die Entwicklung/Planung seitens der Verwaltung an beiden Stellen weiter betrieben wird.
Weitere Wortmeldungen:
Herr Dr. Schubach, Herr Dr. Reimann, Herr Kargel, Frau Schmidt-Blaahs, Herr Senator Berkhahn, Frau Fust, Herr Dr. Reimann, Frau Domschat-Jahnke, Frau Fust
Frau Schmidt-Blaahs weist darauf hin, dass das Ziel bei der Bearbeitung des Rahmenplanes die Erarbeitung einer Vision für dieses Stadtgebiet sein soll.
Nach eingehender Diskussion lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans Wismar Ost im Teilbereich Rostocker Straße/ Platter Kamp – Am Mühlenteich zu erarbeiten.
2. Der Bereich der Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans Wismar Ost wird wie folgt begrenzt:
im Norden: von den Bahnanlagen der Deutsche Bahn AG Strecke Wismar – Rostock
im Osten: vom Mühlenteich, östliche Uferlinie
im Süden: vom Mühlenteich sowie der südlichen Begrenzung der Kleingartenanlage am Schwanenweg
im Osten: von der Bauhofstraße und der Dr.-Leber-Straße sowie den Bahnanlagen der Deutsche Bahn AG Strecke Wismar – Schwerin
3. Zum Planentwurf sind Beteiligungen der für die Planung relevanten Fachämter und Behörden sowie der Öffentlichkeit durchzuführen.
(Lageplan siehe Anlage)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
255 kB
|