11.10.2021 - 14 Überarbeitung der Sondernutzungssatzung § 7 Wah...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 11.10.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Diane Hamann
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Wortmeldungen:
Herr Kargel informiert, dass die Vorlage aus der Bürgerschaftssitzung am 30.09.2021 in den Bau- und Sanierungsausschuss verwiesen wurde. Gleichfalls erläutert er den eingebrachten Antrag der Fraktion DIE LINKE. Ziel der Änderung der Sondernutzungssatzung im § 7 Wahlwerbung ist eine Eindämmung der Wahlwerbeflut an öffentlichen Straßen und Wegen durch dafür aufgestellte Flächen. Die Plakatierung soll danach nur noch auf diesen Flächen möglich sein.
Frau Bretschneider bezieht sich auf den B/A der Verwaltung und geht auf die aktuelle Veraltungsvorschrift des Innenministeriums M-V ein, die dem B/A der Verwaltung als Anlage beigefügt ist. Aus dieser Verwaltungsvorschrift ist zu entnehmen, dass Wahlsichtwerbung "eine Wissenschaft für sich" darstellt. Frau Bretschneider weist vor allem auf die rechtlichen Bedenken von alleinigen Aufstellflächen unter folgenden Aspekten hin:
- die gerechte und sachangemessene Verteilung müsste genau berechnet werden
- diese begrenzten Flächen müssten ggf. eine enorme Größe haben
- die Kosten solcher Aufsteller sind ungeklärt
- die Orte der Plakatflächen müssten konkret festgelegt werden
- angesichts der für Wahlwerbung ausgenommenen Bereiche Altstadt und Alter Hafen müsste überdies eine zusätzliche Kompensation in den anderen Stadtteilen erfolgen, so dass solche Regelung durchaus rechtlich angreifbar und rechtsunsicher wäre.
Wortmeldungen:
Frau Fust, Frau Schmidt-Blaahs, Herr Rakow, Herr Dr. Reimann, Frau Domschat-Jahnke, Herr Senator Berkhahn
Frau Fust macht noch einmal deutlich, dass alle Parteien bezüglich ihrer Wahlwerbung gleich zu behandeln sind und bittet, diesen Antrag (Vorlage) nochmals in den Fraktionen zu beraten.
Herr Kargel lässt über die Vorlage abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister der Hansestadt Wismar mit einer Überarbeitung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Wismar ( Sondernutzungssatzung) im § 7 Wahlwerbung.
Ziel der Änderung ist eine Eindämmung der Wahlwerbeflut an öffentlichen Straßen und Wegen durch dafür aufgestellte Flächen. Die Plakatierung soll danach nur noch auf diesen Flächen möglich sein.