26.08.2021 - 10.4 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen"  mit dem Ergebnis geprüft, dass Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen vom

 

- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

 

berücksichtigt,

 

Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen vom/von

 

aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB:

- Bürger 4, 5, 6 und 9

aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (1) BauGB:

- Die Landrätin, Landkreis Nordwestmecklenburg

- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

- BUND, Landesverband MV

- Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben/Küste

- Der Bürgermeister, untere Denkmalschutzbehörde

- Stadtwerke Wismar

aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB:

- Bürger 8, 18 und 19

aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (2) BauGB:

- Die Landrätin, Landkreis Nordwestmecklenburg

- Der Bürgermeister, untere Immissionsschutzbehörde

- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV

- Forstamt

- Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben/Küste

- Der Bürgermeister, untere Denkmalschutzbehörde

- Der Bürgermeister als Schulträger und Träger der Jugend und Sport

- Der Bürgermeister, Straßenbaulastträger

- Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der HWI, Bereich Stadtreinigung

 

teilweise berücksichtigt

 

und Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen

 

aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB:

- Bürger 1, 2, 3, 7, 8, 10, 11, 12 und 13

aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (1) BauGB:

- Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

- Der Bürgermeister, untere Immissionsschutzbehörde

- Forstamt Grevesmühlen

- Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

- Der Bürgermeister als Schulträger und Träger der Jugend und Sport

- Straßenbauamt Schwerin

- Der Bürgermeister, untere Bauaufsichtsbehörde

- Deutsche Telekom AG

aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB:

- Bürger 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29 und 30

aus der Beteiligung der Behörden, gemäß § 4 (2) BauGB:

- BUND, Landesverband MV

- Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

- Straßenbauamt Schwerin

 

nicht berücksichtigt wurden.

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen" das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als Satzung. (Anlage 2)

 

4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen"

wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

5. Der Bebauungsplan Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen" wurde aus der parallel in Aufstellung befindlichen 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar "Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Fläche für Ver- und Entsorgung, Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen großflächiger Einzelhandel und

Wohnmobilstellplatz, in öffentlichen Parkplatz, Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Drewes Wäldchen" entwickelt.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

 

Die Sitzung wird um 18:33 Uhr unterbrochen

 

Die Sitzung wird um 18:49 Uhr weitergeführt

 

 

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Anlagen zur Vorlage