24.06.2021 - 10.3 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der

Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46/97Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen von der/ dem

 

Landrätin als untere Abfallbehörde

Landrätin als untere Bodenschutzbehörde

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abt. 5 Immissions- und Klimaschutz, Abfall-                                                                                                    und Kreislaufwirtschaft

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abt. 4 Naturschutz, Wasser und Boden

Bürgermeister als Untere Behörde für Brandschutz

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lübeck/ Ostsee

Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde

Landrätin als Untere Naturschutzbehörde

Landrätin als Untere Wasserbehörde

 

berücksichtigt und vom

 

Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege M-V

 

teilweise berücksichtigt werden.

 

Die Hinweise und Anregungen eines Einwenders werden zur Kenntnis genommen.

 

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die Stellungnahmen aus den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.

 

2.   Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 46/97Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) als Satzung.

 

3.   Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 46/97Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung (siehe Anlage 3) sowie der Umweltbericht (siehe Anlage 4) werden gebilligt.

 

4.   Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.

 

5.   Der Bebauungsplan wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.

 

6.   Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 46/97Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung als Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Mit der Amtlichen Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 46/97Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung rechtskräftig.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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