24.06.2021 - 10.3 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.3
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 24.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen von der/ dem
Landrätin als untere Abfallbehörde
Landrätin als untere Bodenschutzbehörde
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abt. 5 Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abt. 4 Naturschutz, Wasser und Boden
Bürgermeister als Untere Behörde für Brandschutz
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lübeck/ Ostsee
Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde
Landrätin als Untere Naturschutzbehörde
Landrätin als Untere Wasserbehörde
berücksichtigt und vom
Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege M-V
teilweise berücksichtigt werden.
Die Hinweise und Anregungen eines Einwenders werden zur Kenntnis genommen.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die Stellungnahmen aus den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) als Satzung.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung (siehe Anlage 3) sowie der Umweltbericht (siehe Anlage 4) werden gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung als Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Amtlichen Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung rechtskräftig.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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13,1 MB
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12,2 MB
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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2 MB
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6
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(wie Dokument)
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7,7 MB
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7
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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8
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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9
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(wie Dokument)
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4 MB
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10
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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11
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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