14.06.2021 - 7 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 14.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen:
Herr Groth erläutert die Vorlage anhand eines Planes.
Die EGGER-Gruppe betreibt auf den ehemals von den Streitkräften der GUS genutzten Flächen in dem Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld-Süd III ein Werk für die Produktion von Holzwerkstoffen und eine Anlage zur Herstellung von Leim- und Tränkharzen. Zukünftig wird für die Versorgung der Werke im EGGER-Verbund eine deutliche Steigerung der Produktionskapazität angestrebt. Durch die Kapazitätserweiterung soll die Abhängigkeit der EGGER-Werke von Unterlieferanten reduziert werden.
Die geprüften Alternativen am Standort haben keine Realisierungschance. Eine Neuerrichtung einer Leim- und Tränkharzanlage an einem anderen Standort hätte eine Schwächung des Standortes Wismar zur Folge.
In der anschließenden Diskussion äußern Frau Schmidt-Blahs und Frau Fust ihre Bedenken bzgl. der Umweltbelange.
Des Weiteren werden die sich an das B-Planverfahren anschließende notwendige Bauantrags- bzw. BImschverfahren diskutiert.
In diesem Zusammenhang schlägt Frau Schmidt-Blahs vor, Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde in eine der nächsten Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses einzuladen, um Fragen hinsichtlich von möglichen Ausgleichsmaßnahmen vorort zu klären und weitere Informationen zu bekommen.
Diesen Vorschlag findet auch Herr Kargel gut.
Frau Domschat-Jahnke schlägt vor, diese Einladung an die UNatSchB im Zuge der Bearbeitung des Handlungsfeldes im SUR Wismar nach einem entsprechenden noch zu erarbeitenden Sachstand auszusprechen.
Anschließend lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen von der/ dem
Landrätin als untere Abfallbehörde
Landrätin als untere Bodenschutzbehörde
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abt. 5 Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abt. 4 Naturschutz, Wasser und Boden
Bürgermeister als Untere Behörde für Brandschutz
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lübeck/ Ostsee
Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde
Landrätin als Untere Naturschutzbehörde
Landrätin als Untere Wasserbehörde
berücksichtigt und vom
Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege M-V
teilweise berücksichtigt werden.
Die Hinweise und Anregungen eines Einwenders werden zur Kenntnis genommen.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die Stellungnahmen aus den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) als Satzung.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung (siehe Anlage 3) sowie der Umweltbericht (siehe Anlage 4) werden gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung als Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Amtlichen Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung rechtskräftig.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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12,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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22,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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2 MB
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6
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(wie Dokument)
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7,7 MB
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7
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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8
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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9
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(wie Dokument)
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4 MB
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10
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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11
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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