14.06.2021 - 9 Micro-/Tiny House
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- (Verwiesene Vorlage aus der Sitzung der Bürgerschaft am 06.05.2021 in den Bau- und Sanierungsausschuss)
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 14.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
VO/2021/3909 Micro-/Tiny House
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Jeanette Stieber
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen:
Frau Fust berichtet, dass es in einigen Bundesländern bereits Micro-/Tiny House gibt und hofft, dass auch in Wismar diese Wohnform bald möglich sein wird.
Sie berichtet, dass Micro- / Tiny House in Größenordnungen von 50-60 Quadratmetern, ohne Keller zum dauerhaften Wohnen geeignet sind. Der Immissions- und Schallschutz muss natürlich berücksichtigt sein.
In einigen Gemeinden gab es bereits Info-Veranstaltungen, wobei eine große Nachfrage, vorwiegend von über 50-jährigen Bürger*Innen festgestellt wurde, die minimalistisch leben möchten.
Auch Frau Schmidt-Blahs, Herr Dr. Schubach und Herr Kargel unterstützen diese Wohnform auf kleinen Parzellen, z.B. zur Schließung von bestehenden Lücken in der Stadt. Frau Schmidt-Blahs wünscht die Berücksichtigung von Micro- / Tiny House bei der Aufstellung von B-Plänen.
Frau Domschat-Jahnke erläutert anhand des ISEK die Wohnformdefizite/-bedarfe in der Hansestadt Wismar. Laut ISEK gibt es bereits einen Überhang an 1-2 Raumwohnungen und es stehen nur begrenzt freie Flächen zum Bebauen zur Verfügung. Ebenso ist die für das Ausweisen von Wohnflächen notwendige Erschließung zu berücksichtigen (Verhältnis des Flächenverbrauches zu Wohnfläche schlecht) sowie der Städtebau zu beachten.
Herr Kargel empfiehlt eine Prüfung in Form von einem Bericht/Antwort (Prüfauftrag).
Beschlussvorschlag:
Um die Attraktivität des Wohnstandortes Wismar zu stärken wird der Bürgermeister beauftragt zu prüfen, ob zur Verbreiterung des Wohnangebotes die Schaffung von Baugrundstücken für Mirco-Häuser / Tiny Houses an Einzelstandorten (Einfügung in bestehende Bebauungen, Lückenbebauung, Nachverdichtung) möglich ist oder bei der zukünftigen Aufstellung von Bebauungsplänen unter Berücksichtigung des deutschen Bau - und Planungsrechtes möglich ist.
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