14.06.2021 - 6 Fortschreibung des Nachteilsausgleichs für die ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Mit dieser Vorlage wird vorgeschlagen, die Übergangszeit für die getroffenen Maßnahmen zum Nachteilsausgleich aufgrund der Corona-Pandemie für die Wismarer Gastronomie und den Einzelhandel nochmals bis zum 31.12.2021 zu verlängern. Somit können dort, wo es rechtlich zulässig ist, auf Antrag nach Prüfung im Einzelfall erweiterte Sondernutzungsflächen ohne Erhebung von Sondernutzungsgebühren weiter genutzt werden.

 

Ohne weitere Diskussion wird der Vorlage zugestimmt.

 

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Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ändert ihre Beschlüsse zu den Vorlagen VO/2020/3503 und VO/2020/3744 dahingehend, dass die festgelegten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich der Gastronomie und des Einzelhandels aufgrund der COVID19-Pandemie bis zum 31.12.2021verlängert werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=17308&selfaction=print