14.10.2013 - 6 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt:

die zweite öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“ in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.

 

Herr Groth führt aus, dass die Erarbeitung des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes auf der Grundlage des gefassten Bürgerschaftsbeschlusses vom 27.03.2008 beruht.

Entsprechend dem Beschluss der Bürgerschaft vom 27.09.2012 fand im Zeitraum vom 15.10. bis 19.11.2013 eine öffentliche Auslegung statt.

 

Aufgrund der gegebenen Hinweise aus dem Sachverständigenbeirat zu den Wall- und Festungsanlagen ist dieser Planentwurf in Bezug auf Altstadt Weltkulturerbe, Managementplan Altstadt und hier besonders die Art und Form der Anlage eines Grünzuges, auf die Straßeninfrastruktur, auf den ruhenden Verkehr überarbeitet worden.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umgestaltung des südöstlichen Altstadtrandes geschaffen.

Die Errichtung eines Parkhauses erfolgt nicht, die Zufahrt zur Dr.-Leber-Straße bleibt erhalten, eine Lärmschutzwand bzw. die Möglichkeiten einer Wohnbebauung werden eingeordnet.

 

Herr Manthey möchte wissen, warum in der Planung der neue Knotenpunkt fehlt, Herr Leja fragt an, ob es einen Investor für die evtl. Errichtung einer Kindertagesstätte gibt und was mit dem Gebäude des alten Wehrkreiskommandos geschieht, Herr Brandt fragt nach der gelb-weiß gestrichelten Linie auf dem Plan, Herr Hilse möchte wissen, ob es zu einer Ampelverlegung am Knotenpunkt kommt.  

Die aufgeworfenen Fragen beantwortet Herr Groth.

 

Herr Kargel macht noch einmal deutlich, dass bei einer erneuten öffentlichen Auslegung ein möglicher Investor die Chance hat,   sich einzubringen.  

 

Herr Kargel lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Die Vorlage wird ungeändert beschlossen.

 

Ja-Stimmen:                              8

Nein-Stimmen:                       0

Enthaltungen:                          1

 

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Anlagen zur Vorlage

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