12.04.2021 - 7 Beschluss der "Richtlinie für die Durchführung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Verwaltungsausschusses
- Zusätze:
- Die Vorlage des Bürgermeisters wurde durch die Bürgerschaft am 25.03.2021 zur erneuten Beratung in den Verwaltungsausschuss zurückverwiesen.
- Gremium:
- Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Mo., 12.04.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Öffentlichkeitsarbeit / Pressestelle
- Bearbeiter:
- Marco Trunk
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Naumann informierte über die Änderungsanträge, die zur Vorlage eingegangen sind. Des Weiteren kam Herr Naumann der Bitte der FÜR-WISMAR-Fraktion nach und rief folgenden Antrag zur Beratung als erstes auf:
„Die Bürgerschaft beschließt gemäß § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar die
Einrichtung eines zeitweiligen Ausschusses zur Prüfung und Vorbereitung einer Richtlinie
und/oder Satzung zur Durchführung von Bürgerbeteiligung. Die Sitzungen des Ausschusses
sollen öffentlich stattfinden.“
Herr Reppien begründete den Antrag der FÜR-WISMAR-Fraktion mündlich.
Herr Trunk stellte noch mal den Werdegang der Richtlinie dar und die bisher erfolgte Arbeit zum Thema.
Danach folgte die Disskussion:
Wortmeldungen: Frau Rakow, Herr Krumpen, Herr Keßler, Frau Seidenberg, Herr Warna
In der Diskussion sprachen sich einige Mitglieder dafür aus, dass sie die Bildung eines zeitweiligen Ausschusses nicht für erforderlich halten.
Die Fraktion Die Linke. stellte sodann folgenden Antrag:
"Wir empfehlen der Bürgerschaft, die Richtlinie für die Durchführung zusätzlicher Bürgerbeteiligung mit allen eingereichten Änderungsanträgen zur erneuten Bearbeitung an die Verwaltung zurück zu geben.
Die Verwaltung wird gebeten, eine neue Richtlinie als Handreiche für die Bürger und Bürgerinnen vorzubereiten und im zweiten Quartal im Verwaltungsausschuss erneut zu beraten."
Herr Naumann rief den Antrag der FÜR-WISMAR-Fraktion zur Abstimmung auf:
„Die Bürgerschaft beschließt gemäß § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar die
Einrichtung eines zeitweiligen Ausschusses zur Prüfung und Vorbereitung einer Richtlinie
und/oder Satzung zur Durchführung von Bürgerbeteiligung. Die Sitzungen des Ausschusses
sollen öffentlich stattfinden.“
- mehrheiltich abgelehnt (3 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
Herr Naumann rief den Antrag der Fraktion Die Linke. zur Abstimmung auf:
„Wir empfehlen der Bürgerschaft, die Richtlinie für die Durchführung zusätzlicher Bürgerbeteiligung mit allen eingereichten Änderungsanträgen zur erneuten Bearbeitung an die Verwaltung zurück zu geben.
Die Verwaltung wird gebeten, eine neue Richtlinie als Handreiche für die Bürger und Bürgerinnen vorzubereiten und im zweiten Quartal im Verwaltungsausschuss erneut zu beraten."
- einstimmig beschlossen (8 Ja-Stimmen, 0 Nein, 1 Enthaltung)
Herr Trunk machte darauf aufmerksam, dass für ihn der Beschluss der Bürgerschaft v. 17.12.2020 ausschlaggebend ist und er nur im Rahmen dieses Beschlusses entsprechende Anpassungen vornehmen kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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561,4 kB
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