25.02.2021 - 10.4 Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Wa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung: Herr Beyer

 

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Beschluss:

Die Bürgerschaft beschließt folgende Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Wahlvorstände zur Landratswahl am 25. April 2021:

Wahlvorsteher/in und Schriftführung erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit am Wahltag eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 45,00 €, deren Stellvertretung 40,00 €.

Beisitzer erhalten eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 35,00 €.

 

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Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

 

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