12.01.2021 - 6 Aussetzung der Erhebung von Parkgebühren.

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

 

Wortmeldungen: Frau Prof. Dr. Wienecke, Herr Berkhahn, Herr Koebe, Frau Gustke, Frau Preuss, Herr Born, Herr Helbig, Herr Benz, Herr Hohmann

 

Frau Prof. Dr. Wienecke erläutert kurz den Antrag. Es geht hier um eine Ausnahmesituation.

 

Herr Berkhahn weist darauf hin, dass die Gemeinde über die Erhebung von Parkgebühren und deren Höhe als Angelegenheit im Rahmen der Selbstverwaltungsangelegenheit entscheidet. Von der Bürgerschaft wurde die Parkgebührenordnung und für nicht gewidmete Parkflächen die Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkierungsanlagen beschlossen und von der Verwaltung umgesetzt. Der Beschlussvorschlag wäre nur mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand umsetzbar.

 

Die im Beschlussvorschlag implizierte wegfallende Überwachung der „bewirtschafteten Bereiche“ betrifft nach einer groben Überprüfung nur etwa 1/3 der Tätigkeiten  der Verkehrsüberwachung, so teilt Herr Benz mit. Das entspricht auch etwa dem Anteil an  Straßen, welche dauerhaft bewirtschaftet werden. Die überwiegende Anzahl der Falschparker (etwa 2/3) stellen das Fahrzeug im absoluten Haltverbot, auf Gehwegen, in Bereichen für Bewohner und in Ladezonen ab. Auch in den Wohngebieten finden punktuelle Kontrollen statt. Die Notwendigkeit der Parküberwachung ist jedoch in der Altstadt am notwendigsten.

 

Eine offizielle Aufhebung oder Absenkung der Kontrollen der Verkehrsüberwachung führt zu Verschlechterungen der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und damit sind auch die Fußgänger und Radfahrer gemeint.

 

Nach § 9 Corona-Landesverordnung M-V sind neben den Gesundheitsämtern der Landkreise auch die örtlichen Ordnungsbehörden für die Durchführung dieser Verordnung zuständig. Dies bedeutet, dass die Einhaltung der Vorschriften der Corona-Landesverordnung durch die örtlichen Ordnungsbehörden zu kontrollieren sind. Organisatorisch ist diese Aufgabe der Abteilung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten im Ordnungsamt zugeordnet. Um jedoch diese prioritäre Aufgabe im angemessenen Umfang wahrnehmen zu können, bedurfte es der Personalaufstockung.

 

Es werden also Verkehrsüberwacher der Abteilung Verkehr des Ordnungsamtes zu den Kontrollen hinzugezogen, informiert Herr Berkhahn. Dies geschieht derzeit an mehreren Tagen wöchentlich. Ohne die Beteiligung der Verkehrsüberwacher wäre eine Kontrolle der Vorschriften der Corona-Landesverordnung im derzeitigen Umfang nicht möglich.

 

Die anwesenden Ausschussmitglieder erläutern die Gründe, aus welchen der Antrag der Fraktion DIE LINKE. abzulehnen ist.

 

Frau Prof. Dr. Wienecke bedankt sich für das Feedback, ihre Fraktion wird den Antrag zurückziehen.

 

Abschließend weist Herr Helbig auf die gute Zusammenarbeit zwischen der HWI und dem Landkreis, besonders in der Corona-Krise, hin. Eine Abstimmung ist nicht nowendig, da der Antrag von der Fraktion DIE LINKE. zurückgezogen wird.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Aussetzung der Erhebung von Parkgebühren an allen nicht überdachten Parkplätzen der Innenstadt bis zur Aufhebung der Corona Einschränkungen.

Für die dadurch im Ordnungsamt der Hansestadt Wismar frei werdenden personellen Kapazitäten  sollte geprüft werden, ob diese beim Landkreis NWM zur Bewältigung und Unterstützung der Corona Krise eingesetzt werden können.

 

Frau Prof. Dr. Wienecke und Herr Benz verlassen die Sitzung um 17:50 Uhr.
 

 

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