07.10.2013 - 5 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mo., 07.10.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG
- Bearbeiter:
- Justine Spierling
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Bansemer (Amt für Finanzverwaltung) wird um Informationen zur 1. Nachtrags-
haushaltssatzung 2013 der Hansestadt Wismar gebeten.
Frau Bansemer teilt mit im Vorfeld ihrer Ausführungen mit, dass im Innenministerium eine
Terminverlängerung zur Abgabe der Nachtragshaushaltssatzung 2013 erbeten wurde.
Dieser Bitte wurde gefolgt.
Es erfolgen ausführliche Informationen zum Ergebnis- und Finanzhaushalt von Frau Bansemer.
Ebenfalls werden Ausführungen zum Personalbereich und bezüglich der Verbeamtung gegeben.
Ab dem Jahr 2016 wird es zwischen den investiven Ein- und Auszahlungen keinen negativen
Saldo mehr geben. Es sollen ab 2016 keine Kreditaufnahmen für Investitionen erfolgen.
Hinweise durch das Innenministerium bezüglich des doppischen Haushaltes wurden gegeben.
Diese sind beachtet und eingearbeitet worden.
Frau Bansemer benennt einige Ursachen für die Erarbeitung des Nachtragshaushaltes, wie z. B.
die Erhöhung der Kreisumlage durch den Landkreis Nordwestmecklenburg, welche nicht von
der Hansestadt Wismar eingeplant war, Durchführung der Zensuserhebung, ca. 4 % weniger
Einwohner und dadurch ein minus bei Erträgen und Zuweisungen.
Frau Bansemer macht auf die Einsparungen bei Zinsaufwendungen aufmerksam. Da zurzeit
für Kredite ein günstiges Zinsniveau zu verzeichnen ist, konnte eine Ersparnis im Finanz-
haushalt erreicht werden.
Frau Dr. Framm bittet um Wortmeldungen.
Frau Voigt dankt Frau Bansemer für die ausführlichen und detaillierten Ausführungen zu
der Vorlage. Diese waren sehr informativ. Es erfolgt eine Nachfrage zur Nachzahlung von
300 T€ im Bereich der Jugendarbeit, zur Abrechnung BuT und bezüglich der Bereitstellung
von Mitteln für die Restaurierung von Möbeln und Bildern im Museum.
In diesem Zusammenhang fragt Frau Dr. Framm nach, wer die finanziellen Mittel für Bildung
und Teilhabe bereitstellt.
Die Beantwortung erfolgt von Herrn Fröhlich und Frau Scheidt.
Herr Fröhlich informiert, dass über das Modellprojekt „Jugend stärken“ seit ca. 2 ½ Jahren
verschiedene Projekte gefördert werden. Durch die Hansestadt Wismar werden diese Mittel
verauslagt. Die Abrechnung erfolgt rückwirkend.
Die Bereitstellung der Mittel für Bildung und Teilhabe erfolgt vom Bund. Für das Jahr 2011
und 2012 wurden die Mittel pauschal ausgeschüttet. Im Jahr 2011 war die Hansestadt Wismar
noch für diese Aufgabe zuständig, seit Anfang des Jahres 2012 nicht mehr.
In diesem Zusammenhang wird der Hinweis von Herrn Fröhlich gegeben, dass es zu diesem
Thema bereits eine Anfrage der Bürgerfraktion im August 2013 gab. Eine ausführliche
schriftliche Beantwortung wurde in der Bürgerschaftssitzung August vorgelegt.
Frau Scheidt informiert darüber, dass Frau Busjan bereits seit ca. 3 Jahren parallel zur
Baumaßnahme ein Ausstellungskonzept für das Museum Schweinsbrücke 6/8 erarbeitet.
Im Haushalt der Hansestadt Wismar sind ebenfalls seit vielen Jahren Mittel zur Erhaltung
und Restaurierung von Kunstgegenständen des Museums eingestellt. Die Arbeiten werden
fremd vergeben oder durch den eigenen Restaurator des Museums erledigt.
Herr Hilse dankt Frau Bansemer ebenfalls für die ausführlichen Informationen zur Vorlage.
Es konnte durch Herrn Hilse keine spezielle Kürzung oder Veränderungen bei den freiwilligen
Leistungen im Nachtragshaushalt festgestellt werden. Eine Anmerkung erfolgt bezüglich
des Kreuzfahrtschiffterminals.
Frau Bansemer teilt mit, dass es insgesamt keine Kürzung gegeben hat, eventuell eine
Anpassung der Fördermittel für die Kultur- und Sportvereine erfolgt ist.
Weitere Wortmeldungen erfolgen von Frau Dr. Framm, Herrn Werner, Frau Bernhard und
Herrn Hilse. Diese erfolgen u. a. zu folgenden Punkten, wie Investitionen, Umschuldung,
Auswirkungen bei Einsparungen, Krediten und Zinsaufwand, zum Museum (Wie erkennt man,
was in den Produkten enthalten ist?), wann wird die 1. Vorlage zum Haushalt 2014 vorgelegt,
Bildung von Rücklagen.
Die Beantwortung der Nachfragen erfolgt von Frau Bansemer.
So informiert sie u. a., dass die Anpassung der finanziellen Gegebenheiten mit dem Nachtragshaushalt erfolgt ist. Größere Auswirkungen sind im Vorbericht beschrieben. Lt. Gemeinde-
haushaltsverordnung sind Vorgaben und Muster für die Vorlagen erfolgt. Diese sind in jedem
Fall zu verwenden. Der Inhalt der Produkte ist ebenfalls im Vorbericht erkennbar. Hier ist eine
Zusammenfassung erfolgt. Mit dem Nachtragshaushalt liegen erste Orientierungsdaten für das
Jahr 2014 vor. Es wird versucht, dass Haushaltsniveau von 2013 zu halten.
Rücklagen dürfen nur gebildet werden, wenn ein ausgeglichener Haushalt vorliegt.
Frau Dr. Framm lässt über die Vorlage 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,7 MB
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1 MB
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1,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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5
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(wie Dokument)
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14,5 MB
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