17.12.2020 - 10.9 Aufechterhaltung der Gremienarbeit während der ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Bürgermeister modifiziert als Einreicher die Vorlage:

 

Der Beschlussvorschlag wird in Ziffer 2 wie folgt ergänzt:

2. gemäss § 2 Abs. 2 des o.g. Gesetzes ihre Sitzungen sowie die Sitzungen ihrer Ausschüsse, mit Ausnahme des Hauptausschusses… .

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt um Ziffer 3:

3. Vorgenanntes gilt ebenfalls, wenn dem Antrag nach Standarderprobung des Städte- und Gemeindetages M-V durch die Landesregierung stattgegeben wird.

 

Wortmeldungen: Herr Schneider, Herr Beyer, Herr Dr. Schröder, Herr Beyer, Herr Krumpen, Herr Beyer, Herr Krumpen, Herr Schneider, Herr Beyer, Herr Krumpen, Herr Berkhahn

 

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt unter der Bedingung, dass das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie wie als Drucksache 7/5581 vorliegend vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern beschlossen wird und in Kraft tritt, dass

 

1. gemäß § 2 Abs. 1 des o.g. Gesetzes in ihren Sitzungen sowie den Sitzungen ihrer Ausschüsse, mit Ausnahme des Hauptausschusses, eine unmittelbare Anwesenheit der Öffentlichkeit im Sitzungsraum unterbleiben kann und die Sitzungen stattdessen zeitgleich in Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum in der Gemeinde oder des Amtes oder über allgemein zugängliche Netze übertragen werden. Dabei gelten die weiteren Voraussetzungen von  § 2 Abs. 1 des o.g. Gesetzes.

 

2. gemäß § 2 Abs. 2 des o.g. Gesetzes ihre Sitzungen sowie die Sitzungen ihrer Ausschüsse, mit Ausnahme des Hauptausschusses, ohne gleichzeitige Anwesenheit der Teilnehmenden im Sitzungsraum durchgeführt werden können und stattdessen die Teilnehmenden durch eine synchrone Übertragung von Bild und Ton miteinander verbunden sind (Videokonferenz). Dabei gelten die weiteren Voraussetzungen von § 2 Absätze 1 und 2 des o.g. Gesetzes.

 

3. Vorgenanntes gilt ebenfalls, wenn dem Antrag nach Standarderprobung des Städte- und Gemeindetages M-V durch die Landesregierung stattgegeben wird.

 

 

Die konkreten Maßnahmen werden von der Präsidentin der Bürgerschaft bzw. den jeweiligen Ausschussvorsitzenden in Abstimmung mit der Verwaltung festgelegt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, eine praktikable und wirtschaftlich technische Lösung nach dem o.g. Gesetz vorzubereiten, die die weitere Durchführung der Gremienarbeit der Hansestadt Wismar während der Pandemie ermöglicht.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=16320&selfaction=print