14.12.2020 - 7 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortmeldungen:

Frau Domschat-Jahnke informiert anhand eines Planes, dass der vorliegende Planentwurf auf der Grundlage des von der Bürgerschaft im Februar 2018 gefassten  Beschlusses zur Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes Nr. 46/97 erarbeitet wurde. Eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes für die Dauer eines Monats gemäß §3 Abs. 2 BauGB soll durch die Bürgerschaft beschlossen werden.

Die Firma Egger betreibt auf den genutzten Flächen in dem Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld-Süd III ein Werk für die Produktion von Holzwerkstoffen mit weiteren Veredlungsstufen sowie eine Anlage zur Herstellung von Leim- und Tränkharzen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung der für die Erweiterung der Leim- und Tränkharzanlage benötigten Anlagenteile einschließlich einer Trasse für Gleisanlagen geschaffen werden. Um die Erweiterung dieser Anlage am Standort Wismar realisieren zu können, ist geplant, die überbaubare Fläche innerhalb des Industriegebietes nach Norden zu erweitern. 

 

Herr Kargel dankt für die Information durch die Verwaltung.

 

Wortmeldungen: Herr Treydte, Frau Domschat-Jahnke, Herr Senator Berkhahn

 

Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Es kommt zur Abstimmung der Vorlage.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die öffentliche Auslegung des Planentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“, 2. Änderung in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen: 7

 

Nein-Stimmen:1

 

Enthaltungen:1

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=16288&selfaction=print