24.09.2020 - 10.4 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.20...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.4
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 24.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 56 Seniorenheime der Hansestadt Wismar
- Bearbeiter:
- Dana Fabig
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Herr Krumpen, Herr Berkhahn
Herr Dr. Schubach, PIRATEN, stellt folgenden Änderungsantrag:
In Ziffer 3
Streichung erster Anstrich:
- 50.000,00 € Abführung an die Hansestadt Wismar
- „140.856,86 €“ -> Anstrich 2 ändert sich
Wortmeldung: Herr Beyer
Herr Domke, Fraktion Liberale Liste - FDP, stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Fertigung eines wörtlichen Protokolls des vorherigen Redebeitrages des Bürgermeisters.
Wortmeldungen: Herr Beyer, Herr Berkhahn
Die Präsidentin fragt Herrn Domke, Fraktion Liberale Liste - FDP, ob sein Antrag zur Geschäftsordnung ein rhetorischer Antrag war. Dies wird von Herrn Domke bestätigt.
Wortmeldungen: Frau Fust, Frau Runge, Herr Krumpen, Herr Beyer, Herr Helbig, Herr Domke, Frau Bansemer, Herr Berkhahn, Herr Krumpen
Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag von Herrn Dr. Schubach, PIRATEN:
- abgelehnt
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der BRB Revision und Beratung oHG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2019 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 des Eigenbetriebes Seniorenheime der Hansestadt Wismar mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 25.751.272,85 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 140.856,86 € fest.
2. Der Lagebericht wird genehmigt.
3. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 140.856,86 € soll wie folgt ausgeglichen werden:
- 50.000,00 € Abführung an die Hansestadt Wismar zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke
- 190.856,86 € Entnahme aus der freien Rücklage
Die Hansestadt Wismar verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendungen der Seniorenheime der Hansestadt Wismar für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen.
4. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für das Wirtschaftsjahr 2019.