26.09.2013 - 8.7 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

1.  Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Seebad Wendorf einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

2.  Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Norden:durch den Küstenwald
im Osten / Süd-Osten : durch das Grundstück der Median-Klinik
im Süd-Westen / Westen:durch landwirtschaftliche Nutzfläche
(siehe Anlage 1)

3.  Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 82/13 „Wohngebiet Seebad Wendorf“

4.  Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

5.  Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.

6.  Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.

7.  Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan entsprechend Anlage 3 mit der Eigentümerin der Grundstücke, der LGE Landesgrunderwerb M-V GmbH abzuschließen.

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen:  30

Nein Stimmen:  3

Enthaltungen:  0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1571&selfaction=print