09.09.2020 - 5 Grundsatzentscheidung zum Projektaufruf 2018 fü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 09.09.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Anja Danigel-Ousaouri
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Herr Domke, Frau Bansemer, Herr Fröhlich, Herr Schneider, Herr Ballentin, Herr Tom Brüggert, Herr Behm
Frau Bansemer und Herr Fröhlich führen kurz zur Notwendigkeit der Vorlage aus und erläutern die Vorteile eines Ersatzneubaus gegenüber einer Sanierung.
Herr Schneider erkundigt sich nach den Erfolgsaussichten, für die aufzubringenden Eigenmittel eine Sonderbedarfszuweisung zu erhalten. Frau Bansemer erläutert die Chancen, 10% Minimum Eigenmittel müssen aufgebracht werden. Der SBZ-Antrag wurde bereits gestellt und wird angepasst.
Herr Ballentin schlägt vor, die Vorlage noch in weiteren Ausschüssen zu beraten (Fachausschüsse) und erkundigt sich nach den baulichen Gegebenheiten und möglichen Mehrkosten. Frau Bansemer berichtet von den bisher guten Erfahrungen mit Neubauten, die Kosten sind gut kalkulierbar.
Nach den bereits im Vorfeld finanzierten Mitteln für Architektenleistungen (siehe nicht öffentliche Vorlage VO/2017/2466) erkundigt sich Herr Brüggert. Dazu wird die Verwaltung bis zur BS-Sitzung Stellung nehmen. Eine offizielle Anfrage erfolgt durch die CDU-Fraktion.
Herr Behm erkundigt sich, ob der Neubau am gleichen Hallenstandort erfolgt und nach dem zeitlichen Rahmen im Vergleich zu einer Sanierung.
Die neue Halle wird mit einer Zuschauertribüne für bis zu 199 Zuschauer am gleichen Standort geplant. Baubeginn könnte Ende 2022/2023 sein. Herr Fröhlich rechnet mit einer Bauzeit von etwa eineinhalb Jahren.
Durch die Baukostenentwicklung in den vergangenen Jahren würde eine Sanierung 5,2 Millionen Euro kosten, ein Neubau einschließlich Abriss fünf Millionen Euro. Während bei der alten Halle von einer Restnutzungsdauer von 30 Jahren ausgegangen wird, sind es bei einer neuen Halle 50 Jahre.
Ein entscheidender Unterschied sind die Unterhaltungskosten. Die Verwaltung hat diese für 30 Jahre berechnet und kommt bei der alten Halle auf zwei Millionen Euro, bei einer neuen Halle auf 1,3 Millionen Euro.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
22,9 kB
|