27.08.2020 - 14.12 Denkmalschutz des Gebäudes der ehemaligen Wisma...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Den Medien war zu entnehmen, dass das Gebäude der Malzfabrik/Wismaria unter Denkmalschutz steht und nicht abgerissen werden kann, um wie in der Vorzugsvariante gemäß Beschluss der Bürgerschaft vom 15.02.2018 einem Hochbrückenneubau zu weichen.

 

Hierzu hat die Fraktion folgende Fragen:

 

1. Warum wurde die Bürgerschaft vom Bürgermeister nicht über den Denkmalstatus des Gebäudes informiert und muss dies aus den Medien erfahren?

 

2. War bei Beschlussfassung der Bürgerschaft am 15.02.2018 der Denkmalstatus bekannt?

 

3. Falls nicht, wer trägt für den Denkmalschutz dieses Gebäudes die Verantwortung und hätte den Status verteidigen müssen?

 

4. Ist es zutreffend, dass bei Erstellung der Vorlage VO/2018/2572, die zum Beschluss der Bürgerschaft vom 15.02.2018 führte, Belange des Denkmalschutzes und des Umweltschutzes im Hinblick auf das Landschaftsschutzgebiet Mühlenteich nicht berücksichtigt waren? 

 

5. Ist der Beschluss vom 15.02.2018 aufgrund des darin beabsichtigten Verstoßes gegen den Denkmalschutz rechtswidrig? Wenn ja, warum wurde vom Bürgermeister nicht widersprochen?

 

6. Wie wird künftig sichergestellt, dass Vorlagen zu Großprojekten unter vollumfänglicher Berücksichtigung aller relevanten Kriterien, auch von Denkmalschutz und Umwelt- und Naturschutz, erstellt werden und damit vergebliche Kosten oder Zeitverlust vermieden werden?

 

 

Diese  Anfrage wurde von Herrn Beyer unter dem Tagesordnungspunkt 13.3 beantwortet.