27.08.2020 - 14.7 Vorbeugener Brandschutz bei Firma EGGER Holzwer...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Aufgrund der in der jüngeren Vergangenheit vermehrt aufgetretenden Großbrände bei der Firma EGGER Holzwerkstoffe Wismar GmbH & Co. KG stellen wir folgende Fragen:

 

1. In welcher Form ist die Stadt ihrer Pflicht zur Durchführung von Brandverhütungsschauen gemäß §19 (1) BrSchG M-V nachgekommen?

 

2 Welches Intervall wurde für die Revisionierung der  Brandverhütungsschauen festgelegt? Bitte begründen Sie die Festlegung des Intervalls.

 

3 Wurde das Intervall in den letzten Jahren verändert, nachdem das Werk erweitert wurde und es vermehr zu Großbränden und Verpuffungen gekommen ist?

 

4 Welche Feststellungen, z. B. in Hinblick auf die Lagerung von belasteten Holzabfällen, gab es bei vergangen Brandverhütungsschauen?

 

5 Wurden festgestellte Mängel ordnungsgemäß und unverzüglich durch die Firma Egger abgestellt?

 

6 Haben während und nach dem Brand am 03.08.2020 Messungen zur Umweltbelastungen stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

7 Hat die Stadt geprüft, ob die Verpflichtung zur Unterhaltung einer Werksfeuerwehr gemäß §17 (2) BrSchG M-V durch die Firma Egger bzw. im Verbund mit anderen holzverarbeitenden Betrieben im Bereich des Holzclusters erforderlich wäre? Führen Sie bitte die Begründung Ihrer Entscheidung an.

 

 

Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.