27.08.2020 - 14.7 Vorbeugener Brandschutz bei Firma EGGER Holzwer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14.7
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 27.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Jeanette Stieber
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Aufgrund der in der jüngeren Vergangenheit vermehrt aufgetretenden Großbrände bei der Firma EGGER Holzwerkstoffe Wismar GmbH & Co. KG stellen wir folgende Fragen:
1. In welcher Form ist die Stadt ihrer Pflicht zur Durchführung von Brandverhütungsschauen gemäß §19 (1) BrSchG M-V nachgekommen?
2 Welches Intervall wurde für die Revisionierung der Brandverhütungsschauen festgelegt? Bitte begründen Sie die Festlegung des Intervalls.
3 Wurde das Intervall in den letzten Jahren verändert, nachdem das Werk erweitert wurde und es vermehr zu Großbränden und Verpuffungen gekommen ist?
4 Welche Feststellungen, z. B. in Hinblick auf die Lagerung von belasteten Holzabfällen, gab es bei vergangen Brandverhütungsschauen?
5 Wurden festgestellte Mängel ordnungsgemäß und unverzüglich durch die Firma Egger abgestellt?
6 Haben während und nach dem Brand am 03.08.2020 Messungen zur Umweltbelastungen stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
7 Hat die Stadt geprüft, ob die Verpflichtung zur Unterhaltung einer Werksfeuerwehr gemäß §17 (2) BrSchG M-V durch die Firma Egger bzw. im Verbund mit anderen holzverarbeitenden Betrieben im Bereich des Holzclusters erforderlich wäre? Führen Sie bitte die Begründung Ihrer Entscheidung an.
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.