27.08.2020 - 14.6 BA/2020/3446-01 - Mobilisierung von baureifen G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14.6
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 27.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Jeanette Stieber
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Beyer,
vielen Dank für Ihre Antwort in obiger Angelegenheit.Ihre Antwort ist nicht sachgerecht.
1. Sie schreiben, dass es sich um einen Gesetzentwurf handelt. Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt 2019 Teil I Nr. 44 Seiten 1875 und 1876 am 5. Dezember 2019
veröffentlicht, hat Rechtskraft erlangt und kann zum 01.01.2025 vollzogen werden.
2. Sie schreiben, dass § 25 Absatz 5 Grundsteuergesetz darauf abzielt, „in Ballungsgebieten mit Wohnungsnotstand der Spekulation mit baureifen Grundstücken entgegenzuwirken“.
Eine solche Textstelle ist im Gesetz nicht zu finden. Es wird lediglich auf „städtebauliche Gründe“ abgestellt, die bei jeder Planung der Hansestadt Grundlage sind. Der Gesetzestext weist „insbesondere die Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten sowie Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, die Nachverdichtung bestehender Siedlungsstrukturen oder die Stärkung der Innenentwicklung“ aus.
Im Hinblick auf Ihre Ausführungen im Nachhaltigkeitsausschuss, nicht das Basisszenario einer gleichbleibenden Einwohnerentwicklung in der Stadt-Umland-Raum-Entwicklung mit Focus zentraler Ort, sondern die Werft 1- bzw. Werft 2-Szenarios mit (stark) steigendem Einwohnerzahlen zu berücksichtigen, sind die Voraussetzungen für die Anwendung des Gesetzes gegeben.
Wir stellen fest, dass Ihre Aussage, „dass die in § 25 Absatz 5 Satz 1 GrStG geforderten städtebaulichen Gründe nicht gegeben sind und damit § 25 Absatz 5 GrStG nicht anwendbar ist“, sachlich nicht korrekt ist. Ihre Antwort ist unbegründet.
Hieraus ergeben weitere Fragen:
1. Wann beabsichtigt die Verwaltung die Bürgerschaft über die Gesetzeslage zur Mobilisierung baureifer Grundstücke zu informieren?
2. Welche unbebauten Grundstücke, auf denen Baurecht nach Bebauungsplan bzw. nach § 34 BauGB besteht, existieren derzeit in der Hansestadt? Bitte führen Sie die Grundstücke entsprechend
- nach Bebauungsplänen und
- nach § 34 auf.
Der Vollständigkeit halber haben wir die Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt beigefügt.
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
28,7 kB
|