07.10.2013 - 6 Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Wismar
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Mo., 07.10.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.7 Abt. Ordnungsangelegenheiten, Wahlen und Friedhof
- Bearbeiter:
- Grit Schaller-Uhl
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Frau Schaller-Uhl, Her Bojahr, Herr Berkhahn, Frau Teß, Frau Rieck, Frau Bansemer, Herr Brandt, Frau Rieck, Herr Leja
Frau Schaller-Uhl führte in die Vorlage ein und informierte darüber, dass auf der Grundlage der aktuellen Kosten neu kalkuliert wurde. Die Festsetzung neuer Gebühren wurde erforderlich, um eine Kostendeckung zu erreichen.
Zu folgenden Themen wurden durch die Mitglieder Fragen gestellt:
– Welche Kosten sind gebührenansatzfähig?
– Wie erfolgt die Finanzierung einzelner bestimmter Maßnahmen?
– Wie stellen sich diese Kosten im HH2013 im Produkt „Bestattungswesen“ dar? (Für die Bürgerschaftsmitglieder ist nicht nachzuvollziehen, wie die Mittel zur Vfg. stehen.)
– Anonyme Urnengräber – Wie ist der erhöhte Pflegeaufwand zu erklären?
– Rücklagenbildung
– Abzahlen des Jahresbetrages in mehreren Raten
– Leistungserbringung durch Dritte
– Wann war die letzte Gebührenanpassung?
Die Fragen wurden durch die Verwaltung beantwortet.
Herr Schönbohm ließ über die Vorlage abstimmen:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
45,8 kB
|
|||
2
|
öffentlich
|
78,1 kB
|