07.10.2013 - 5 Friedhofssatzung der Hansestadt Wismar
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Mo., 07.10.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.7 Abt. Ordnungsangelegenheiten, Wahlen und Friedhof
- Bearbeiter:
- Grit Schaller-Uhl
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Herr Brosig, Frau Schaller-Uhl, Frau Teß, Herr Berkhahn, Herr Bojahr
Herr Brosig begann mit den Ausführungen zur Vorlage und erklärte zunächst die gesetzliche Grundlage für die Friedhofssatzung. Frau Schaller-Uhl setzte die Ausführungen zur Vorlage fort und teilte mit, dass die Friedhofssatzung an die EU-Dienstleistungsrichtlinie angepasst werden musste. Weiterhin gibt es neue Grabmodelle, die in der Friedhofssatzung ergänzt werden mussten und mit der angepassten Friedhofssatzung sei es in Zukunft auch möglich, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Frau Schaller-Uhl nannte in ihrem Vortrag zunächst nur die wesentlichen Änderungen und Anpassungen. Alle Änderungen sind aber der angefügten Synopse zu entnehmen.
In der Diskussion stellten die Mitglieder zu folgenden Themen Fragen:
– § 8 Abs. 4 Friedhofssatzung – Bestattungen am Samstag
– § 10 Abs. 6 Friedhofssatzung - Schadensersatz bei beschädigten benachbarten Gräbern
– Sind Bestattungen in Gruften noch zeitgemäß?
– § 28 Friedhofssatzung – Vernachlässigung von Gräbern
Herr Bojahr erwähnt zum letztgenannten Thema das Grab eines ehemaligen Bürgerschaftsmitgliedes, welches sich leider in einem vernachlässigtem Zustand befindet. Mit der vorgelegten Satzung wäre es für die Verwaltung möglich, entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Die Fragen wurden von der Verwaltung beantwortet.
Herr Schönbohm lässt über die Vorlage abstimmen:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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122,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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225,5 kB
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